BMG will Impfstoff-Vergütung der Apotheker ab 101. Vial senken |
Die Impfstoff-Vergütung für Apotheken soll laut Plänen des BMG ab dem 101. Vial sinken. Dies betrifft Bestellungen der Betriebsärzte. / Foto: imago images/IP3press
Seit dem vergangenen Montag steht fest: Die Priorisierung bei Covid-19-Impfungen soll ab dem 7. Juni kippen. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an. Im gleichen Zuge sollen ab diesem Datum auch die Betriebsärzte in die Impfkampagne einsteigen. Die Apotheken sollen die Mediziner in den Unternehmen mit Corona-Impfstoffen beliefern. Die PZ hatte am Mittwoch bereits erläutert, auf was die Apotheken hierbei achten müssen. Denn: Der Zeitplan ist sehr knapp bemessen.
Im Rahmen dieser Änderungen will das BMG jetzt auch die Coronavirus-Impfverordnung anpassen. Bislang galt, dass die Apotheken je abgegebener Durchstechflasche 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erhalten. Diese Vergütung soll laut Referentenentwurf zur Änderung der Impfverordnung, die der PZ vorliegt, nun nur noch für die Bestellung für Vertragsärzte gelten. Für die Impfstoffe, die an die Betriebsärzte gehen, soll die Apothekenvergütung künftig gestaffelt geregelt werden. Die derzeitige Vergütung von 6,58 Euro netto gilt nach Inkrafttreten der neuen Verordnung dann nur noch »für die monatliche Abgabe der 1. Bis 100. Durchstechflasche«. Ab der 101. Durchstechflasche sieht der Verordnungsentwurf nur noch 4,28 Euro zuzüglich Umsatzsteuer vor. Und ab dem 151. Impfstoff-Vial sind es nur noch 2,19 Euro netto. Für die Abrechnung sollen die Apotheken zusätzlich auch die Nummer des Betriebsarztes angeben. Aufgrund der monatlichen Abrechnung der Apothekenvergütung, soll die Staffelung ebenfalls monatlich gelten. Und: Auch bei den Impfstoffen für die Betriebsärzte sind die Apotheken für die Abrechnung der Großhandelsvergütung zuständig.
Das BMG sieht die gestaffelte Vergütung bei der Bestellung durch die Betriebsärzte vor, da diese pro Arzt oder Ärztin deutlich mehr Vials bestellen dürfen als die Kassenärzte. Das BMG plant diese Anpassung der Vergütung aufgrund möglicher Skalierungseffekte. In der Begründung des Verordnungsentwurfs schreibt das Ministerium »Den Apotheken entsteht bei den bei dieser Belieferung höheren Anzahlen abgegebener Durchstechflasche je Transport im Vergleich zur Belieferung von Arztpraxen ein relativ geringerer Aufwand, der eine in der Höhe gestaffelte Vergütung in Abhängigkeit von der Liefermenge rechtfertigt.«
Allerdings ist diese Senkung der Vergütung trotzdem überraschend, denn die ABDA sollte dem BMG am vergangenen Montag ihre Aufstellung des tatsächlichen Aufwands der Bestellung und Organisation der Impfstoffe in der Apotheke übermitteln. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte schon mehrfach betont, dass die derzeitige Vergütung für die Apotheken viel zu gering angesetzt sei.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.