BMG will weitere Impfstoff-Honorare staffeln |
Apotheken werden ab dem 1. Oktober weitere Stellen mit Covid-19-Impfstoffen beliefern. Bei größeren Abgabemengen soll es hierfür aber oftmals eine gestaffelte Vergütung geben. / Foto: picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod
Ab dem 1. Oktober sollen Apotheken die Covid-19-Impfstoffbelieferung deutlich ausweiten. Ab Freitag beliefern die Pharmazeuten nicht nur Arztpraxen und Mediziner, sondern auch Impfzentren, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie Krankenhäuser. Die Grundlage dafür ist mit der Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 31. August 2021 in Kraft getreten. Allerdings sah das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in dieser Verordnung keine Apothekenvergütung für die Belieferung von Krankenhäusern vor. Dies hatte die ABDA Anfang September moniert. Denn auch bei Impfungen in Kliniken entstehe ein Aufwand für die Krankenhaus- und krankenhausversorgenden Apotheken im Zusammenhang mit der Impfstoffabgabe, erklärte die ABDA. Die Änderung sollte gegenüber dem Ministerium angeregt werden, informierte die Bundesvereinigung ihre Mitglieder vor einigen Wochen.
Anscheinend hatte das BMG ein offenes Ohr für dieses Anliegen, denn in einem neu gefassten Referentenentwurf zur Änderung der Impfverordnung, der der PZ vorliegt, plant das BMG nun, in diesem Punkt nachzubessern. Apotheken sollen eine Vergütung für die Belieferung von Impfstoffen an Krankenhäuser erhalten.
Allerdings stellt das Ministerium damit auch die derzeit geltende Apotheken-Vergütung für die Belieferung von Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Impfzentren und mobilen Impfteams nochmal um. Hierfür war bislang vorgesehen, dass Apotheken je abgegebener Durchstechflasche 7,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erhalten. Die Vergütung der Belieferung soll nun aber künftig, wie bei den Bestellungen der Betriebsärzte, gestaffelt erfolgen.
Demnach soll künftig folgendes Honorar für die Abgabe von Covid-19-Impfstoffen an Krankenhäuser, mobile Impfteams, Impfzentren und den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie an Betriebsärzte gelten: Für die Belieferung der 1. Bis 100. Durchstechflasche gibt es innerhalb eines Kalendermonats 7,58 Euro netto. Bei der Abgabe des 101. Bis 150. Vials erhalten die Apotheken je 4,92 Euro netto. Und bei jedem weiteren Fläschchen gibt es 2,52 Euro netto. Die Staffelung gilt dabei je Leistungserbringer. Nur für die Belieferung von Vertrags- und Privatärzten soll es künftig noch eine Vergütung von 7,58 Euro netto je Vial geben – ganz ohne Staffelung.
Zu den geplanten Kosten erklärt das BMG, dass dem Bund durch die Vergütung für die Abgabe von Impfstoffen an Krankenhäuser Ausgaben in Höhe von bis zu 1,3 Millionen zuzüglich Umsatzsteuer je eine Million Impfstoffen entstehen. Allerdings können die tatsächlichen Ausgaben aufgrund der Anwendung der gestaffelten Vergütungen »um bis zu rund 60 Prozent niedriger ausfallen«.
Da die Umstellung des neuen Systems bereits am morgigen Freitag erfolgt, ist davon auszugehen, dass die Änderung der Impfverordnung in den kommenden Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und rückwirkend in Kraft tritt.
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