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Test- und Impfverordnung

Höhere Vergütung für Tests und Impfstoffzubehör 

Um vor allem die Lieferung der Covid-19-Impfstoffe sicherzustellen, erhöht das Bundesgesundheitsministerium die Vergütung für den Großhandel und führt ein Honorar ein, wenn die Grossisten Vakzine direkt an die Länder liefern. Im Dezember und Januar gibt es zudem eine höhere Vergütung für die Sachkosten-Pauschale bei den Coronavirus-Schnelltests.
Charlotte Kurz
20.12.2021  10:57 Uhr
Höhere Vergütung für Tests und Impfstoffzubehör 

Bezüglich der Großhandelsvergütung für die Covid-19-Impfstoffe und der Vergütung bei den Corona-Schnelltests hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum Wochenende eine Änderung der Test- und Impfverordnung veröffentlicht.

So erhalten nun rückwirkend zum 1. Dezember 2021 alle Testzentren und testenden Apotheken einen Euro mehr für die Erstattung der Sachkosten der Coronavirus-Schnell- und Selbsttests. Statt wie bislang 3,50 Euro gibt es dafür jetzt 4,50 Euro je Test. Diese Erhöhung gilt aber lediglich befristet bis zum 31. Januar 2022. Diese Vergütung gilt auch für Unternehmen und Einrichtungen, die Selbsttests etwa für ihre Beschäftigten kaufen. Ab dem 1. Februar 2022 gibt es laut Verordnung wieder 3,50 Euro je Test. Damit will das BMG den Testzentren und Apotheken offenbar unter die Arme greifen, denn die Lieferfähigkeit von Schnelltests ist derzeit oft angespannt. Zudem kosten die Tests aufgrund der aktuellen hohen Nachfrage einiges mehr als noch im Sommer. Die Höhe der Vergütung für die Durchführung selbst wird nicht angetastet und bleibt bei 8 Euro je durchgeführtem Schnelltest sowie bei 5 Euro je Selbsttest, der überwacht stattfindet.

In der Coronavirus-Testverordnung ist zudem neu geregelt, dass Gesundheitsämter und öffentliche Stellen Testzentren auch nach dem 15. Dezember 2021 neu beauftragen können, ihren Testbetrieb aufzunehmen. Allerdings müssen wie bisher auch alle Testzentren weiter gesondert beauftragt werden. Damit will das BMG offenbar erreichen, dass sich die Anzahl an Testbetrieben wieder erhöht.

In der jetzigen überarbeiteten Testverordnung fehlt jedoch eine Regelung, die das BMG eigentlich anstoßen wollte und per Referentenentwurf vor einigen Wochen vorgeschlagen hatte: Apotheken sollen PCR-Tests auch ohne Labore durchführen dürfen, dafür sollte es sogar eine eigene Vergütung geben. Diese Regelung ist aber bislang noch nicht in Kraft getreten.

Auch bei der Coronavirus-Impfverordnung gibt es kleinere Änderungen, die die Apotheken betreffen. Eine große Überarbeitung der Verordnung hinsichtlich der Regelung der Details, die für die Covid-19-Impfungen in Apotheken wichtig sind, ist aber in der jetzigen Überarbeitung auch noch nicht enthalten.

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