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Neue Impfverordnung

Spritzen und Kanülen weiterhin nur über Apotheken

Die Versorgung mit Covid-19-Impfstoffen liegt seit Anfang Oktober eigentlich allein in den Händen von Großhandel und Apotheken. Für staatliche Impfstellen hat der Bund nun allerdings einen zweiten Bezugsweg aufgemacht. Sie können die Vakzine alternativ auch über das jeweilige Bundesland bestellen. Lieferungen aus der Offizin liegt zudem bis auf Weiteres automatisch das Impfzubehör bei.
Stephanie Schersch
16.11.2021  14:00 Uhr

Erst Ende September waren bundesweit die meisten Impfzentren in den Stand-by-Modus gegangen. Nur wenige Wochen später nehmen viele von ihnen den Betrieb nun wieder auf. Hintergrund sind steigende Infektionszahlen und die Booster-Impfungen, die einen entscheidenden Unterschied im Kampf gegen das Coronavirus machen sollen.

Auch die Apotheken bekommen die steigende Nachfrage nach der Impfung deutlich zu spüren. So haben zuletzt nicht nur die Arztpraxen und Betriebsärzte deutlich mehr Covid-19-Impfstoffe bestellt. Auch Amtsärzte, Impfzentren und ihre mobilen Teams sind im Dauereinsatz. Mit mindestens 583.000 Dosen haben sie für die kommende Woche etwa zehn Mal so viel bestellt wie noch Anfang Oktober. Das geht aus Zahlen hervor, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) regelmäßig herausgibt.

Zwei Bezugswege für staatliche Impfstellen

In Zukunft allerdings können staatliche Impfstellen Vakzine auch direkt über das Land ordern. Das regelt die neue Coronavirus-Impfverordnung, die am heutigen Dienstag in Kraft tritt. Damit stehen diesen Anlaufstellen künftig zwei Wege für den Bezug der Vakzine frei.

Darüber hinaus regelt der Bund die Vergütung des Großhandels ein Stück weit neu. So erhalten die Händler künftig nur noch 1,40 Euro und damit 25 Cent weniger pro Vial für die Belieferung mit Impfzubehör. Eine Ausnahme gilt für Spiekavax® von Moderna, in diesem Fall gibt es 2,80 Euro pro Durchstechflasche. Hintergrund sind die Booster-Impfungen. Für eine Auffrischung mit dem Moderna-Impfstoff benötigen Ärzte nur eine halbe Dosis, ein Vial reicht damit für die doppelte Anzahl der üblichen Impfungen. Entsprechend mehr Spritzen und Kanülen werden allerdings auch gebraucht, daher fällt auch die Vergütung doppelt so hoch aus.

Impfzubehör liegt bis auf Weiteres automatisch bei

Bis auf Weiteres liegt den Bestellungen der Ärzte das Impfzubehör automatisch bei. Ursprünglich wollte der Bund diese Regelung zum Jahreswechsel aussetzen. Praxen sollten diese Produkte dann selbst bestellen und auf Wunsch auch einen anderen Weg als über Großhandel und Apotheke wählen können. Diesen Plan hat das BMG nun offenbar vorerst wieder gekippt. Zuletzt hatten unter anderem die Ärzte gegen das Vorhaben protestiert.

So habe sich die Auslieferung des Impfzubehörs über Apotheken bestens bewährt, hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Stellungnahme zur neuen Impfverordnung geschrieben. Eine Umstellung der gelebten Regelung würde nun »die Durchführung von notwendigen Auffrischimpfungen und damit die Impfkampagne empfindlich stören«.

Für mehr Aufwand in den Apotheken wird die Kürzung der Großhandelsvergütung sorgen. So rechnen die Offizinen die Verteilung der Covid-19-Impfstoffe nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Grossisten mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung ab. Da die neue Vergütung am heutigen Dienstag und damit im laufenden Monat in Kraft tritt, müssen die Apotheken nun stichtagsgenau dokumentieren und zwei verschiedene Honorare für den November ansetzen.

Mit der neuen Verordnung erhalten die Ärzte darüber hinaus mehr Geld für die Coronavirus-Impfung. So gibt es 28 Euro anstatt 20 Euro pro Piks, an Wochenenden sollen es sogar 36 Euro sein. Greifen soll die neue Impfverordnung bis Ende April 2022. Die Vergütungserhöhung soll ein finanzieller Anreiz sein, damit Ärzte verstärkt Booster-Impfungen übernehmen. Das hatte der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am vergangenen Freitag erklärt.

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