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Testverordnung

Apotheken können wieder Bürgertests anbieten

Ab diesem Samstag gilt die neu gefasste Coronavirus-Testverordnung, kündigte der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an. Damit gibt es wieder Gratis-Tests für alle. Auf die Frage nach Covid-19-Impfungen in Apotheken erklärte Spahn, dass dies keine Lösung für die nächsten zwei Wochen darstelle. Hierfür seien noch viele Fragen zu klären. 
Charlotte Kurz
12.11.2021  12:00 Uhr

Im Zuge der weiter stark ansteigenden Coronavirus-Neuinfektionen werden die kostenlosen Bürgertests wieder reaktiviert. Seit dem 11. Oktober sind diese für den Großteil der Bevölkerung nicht mehr kostenlos, nur noch bestimmte Personengruppen durften sich unter anderem in Apotheken kostenfrei testen lassen. Am heutigen Freitag erklärte der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Rahmen der Bundespressekonferenz, dass er eine entsprechende Änderung der Coronavirus-Testverordnung heute noch unterzeichnen werde. Die Verordnung soll dann am morgigen Samstag in Kraft treten. Damit können Apotheken die Gratis-Tests laut Verordnung auch bereits ab morgen wieder anbieten. Spahn geht davon aus, dass ab Anfang der nächsten Woche das Angebot wieder nach und nach ausgebaut werde. Ziel sei es, den kurzfristigen Wiederaufbau einer flächendeckenden Testinfrastruktur finanziell abzusichern.

An den Rahmenbedingungen wird sich nichts groß ändern. Die Vergütung soll nicht geändert werden, es soll wie bis zum 11. Oktober erneut 8 Euro für die Testung und weitere 3,50 Euro für die Erstattung der Sachkosten geben. Apotheken sollen die Testkosten wie gehabt über die Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Für die kostenfreie Testung ist laut Verordnung lediglich die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zum Nachweis der Identität der getesteten Person, also etwa der Personalausweis, nötig. Unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus hat jeder Bürger damit mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenfreien Antigen-Schnelltest. Zur einfacheren Übermittlung von positiven Schnelltest-Ergebnissen an die Gesundheitsämter können Apotheken inzwischen auch das DEMIS-Meldeportal des Robert-Koch-Instituts und der Gematik nutzen.

Derzeit gibt es immer wieder Berichte über Probleme bei der Bestellung und Lieferbarkeit von Corona-Schnelltest-Kits. Laut Aussage der pharmazeutischen Großhändler sieht die Situation derzeit allerdings relativ entspannt aus. Auch Spahn sprach das Thema in der Pressekonferenz kurz an, er sprach von zeitweisen lokalen Knappheiten. Dies werde sich aber wieder schnell ändern, der Weltmarkt für Tests gebe das her, so der Minister.

Geplant ist laut Verordnung, das Angebot der Gratis-Tests zunächst bis zum 31. März 2022 anzubieten. Damit soll das Testaufkommen wieder verstärkt genutzt werden, um einen Beitrag zur Bekämpfung der vierten Welle zu leisten.

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