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Testverordnung

Apotheken können wieder Bürgertests anbieten

Ab diesem Samstag gilt die neu gefasste Coronavirus-Testverordnung, kündigte der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an. Damit gibt es wieder Gratis-Tests für alle. Auf die Frage nach Covid-19-Impfungen in Apotheken erklärte Spahn, dass dies keine Lösung für die nächsten zwei Wochen darstelle. Hierfür seien noch viele Fragen zu klären. 
Charlotte Kurz
12.11.2021  12:00 Uhr

Im Zuge der weiter stark ansteigenden Coronavirus-Neuinfektionen werden die kostenlosen Bürgertests wieder reaktiviert. Seit dem 11. Oktober sind diese für den Großteil der Bevölkerung nicht mehr kostenlos, nur noch bestimmte Personengruppen durften sich unter anderem in Apotheken kostenfrei testen lassen. Am heutigen Freitag erklärte der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Rahmen der Bundespressekonferenz, dass er eine entsprechende Änderung der Coronavirus-Testverordnung heute noch unterzeichnen werde. Die Verordnung soll dann am morgigen Samstag in Kraft treten. Damit können Apotheken die Gratis-Tests laut Verordnung auch bereits ab morgen wieder anbieten. Spahn geht davon aus, dass ab Anfang der nächsten Woche das Angebot wieder nach und nach ausgebaut werde. Ziel sei es, den kurzfristigen Wiederaufbau einer flächendeckenden Testinfrastruktur finanziell abzusichern.

An den Rahmenbedingungen wird sich nichts groß ändern. Die Vergütung soll nicht geändert werden, es soll wie bis zum 11. Oktober erneut 8 Euro für die Testung und weitere 3,50 Euro für die Erstattung der Sachkosten geben. Apotheken sollen die Testkosten wie gehabt über die Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Für die kostenfreie Testung ist laut Verordnung lediglich die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zum Nachweis der Identität der getesteten Person, also etwa der Personalausweis, nötig. Unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus hat jeder Bürger damit mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenfreien Antigen-Schnelltest. Zur einfacheren Übermittlung von positiven Schnelltest-Ergebnissen an die Gesundheitsämter können Apotheken inzwischen auch das DEMIS-Meldeportal des Robert-Koch-Instituts und der Gematik nutzen.

Derzeit gibt es immer wieder Berichte über Probleme bei der Bestellung und Lieferbarkeit von Corona-Schnelltest-Kits. Laut Aussage der pharmazeutischen Großhändler sieht die Situation derzeit allerdings relativ entspannt aus. Auch Spahn sprach das Thema in der Pressekonferenz kurz an, er sprach von zeitweisen lokalen Knappheiten. Dies werde sich aber wieder schnell ändern, der Weltmarkt für Tests gebe das her, so der Minister.

Geplant ist laut Verordnung, das Angebot der Gratis-Tests zunächst bis zum 31. März 2022 anzubieten. Damit soll das Testaufkommen wieder verstärkt genutzt werden, um einen Beitrag zur Bekämpfung der vierten Welle zu leisten.

Impfungen in Apotheken keine kurzfristige Lösung

Beim Impfen beobachte Spahn derzeit mehr Tempo. Diese Woche seien rund 4,3 Millionen Covid-19-Impfdosen über den Großhandel, Apotheken und in die Arztpraxen gelangt. Das sei eine Vervierfachung der ausgelieferten Impfdosen zu den Vorwochen. Auf Nachfrage der PZ, ob Apotheken bei den Booster-Impfungen eingebunden werden könnten, erklärte Spahn, dass er zunächst die finanziellen Anreize für Ärzte erhöhen möchte, Impfungen durchzuführen. Damit soll die Impfvergütung für Ärzte bald von 20 auf 28 Euro je Impfung erhöht werden. Wer am Wochenende impft, soll zudem einen zusätzlichen Zuschlag von 8 Euro je Impfung, also insgesamt 36 Euro, erhalten. Diese neu gefasste Impfverordnung werde er am Montag unterzeichnen, so der Minister.

Mit der Frage, ob Apothekerinnen und Apotheker gegen Covid-19 impfen können, seien viele heilkundliche, berufsrechtliche und haftungsrechtliche Folgefragen verbunden, das sei nicht in wenigen Tagen zu regeln, so Spahn. Er nehme diesen Punkt nochmal mit, Impfungen in Apotheken seien aber nicht die »Lösung für die nächsten zwei Wochen«. Kategorisch verneint hat Spahn die Frage damit allerdings nicht. Im Mai hatte Spahn noch anders geklungen und erklärt, dass es derzeit keinen Bedarf an impfenden Pharmazeuten gebe. Im Interview mit der PZ hatte der Intensivmediziner und wissenschaftlicher Leiter des DIVI-Intensivregisters Professor Christian Karagiannidis deutlich für Impfungen in Apotheken geworben, um die Geschwindigkeit von Booster-Impfungen zu erhöhen. Auch bei den Grünen und damit bei einer möglichen künftigen Regierungspartei gibt es Forderungen nach Booster-Impfungen in Apotheken.

Wieler: Von 50.000 Fällen sterben 200 Menschen

Die vierte Welle hat Deutschland derweil im Griff. Die Lage sei ernst zu nehmen, betonten Spahn aber auch der Präsident des Robert-Koch-Instituts Lothar Wieler. Die Sieben-Tage-Inzidenz hat an diesem Freitag den fünften Tag in Folge einen Höchstwert erreicht. Das Robert-Koch-Institut gab eine Inzidenz von 263,7 an. Am gestrigen Donnerstag gab es damit knapp 50.000 Neuinfektionen, erklärte auch Wieler. Von den 50.000 Fällen werden im Lauf der Zeit 3000 im Krankenhaus behandelt werden, prognostizierte Wieler. Anhand der RKI-Daten werden davon mindestens 350 in den Intensivstationen landen und mindestens 200 der 50.000 Fälle versterben. Diese Zahlen könnten selbstverständlich schwanken, insbesondere je mehr Ältere unter den Fällen sind, desto höher sei die Sterbefallanzahl, so Wieler.

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Ergänzung der Redaktion: Die neu gefasste Coronavirus-Testverordnung wurde am Freitagnachmittag um 15 Uhr im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit wie von Spahn angekündigt am 13. November in Kraft. Damit gilt der Anspruch der kostenfreien Bürgertests ab diesem Tag. Im Vergleich zum Verordnungsentwurf änderte sich nicht mehr viel. Allerdings sollen alle Testbeauftragungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die bis zum 13. November 2021 erfolgt sind, weiter fortgelten. Weitere Beauftragungen sind nur gültig, wenn sie bis zum 15. Dezember 2021 erfolgen. Im Entwurf hieß es, dass neben Apotheken, Arztpraxen, medizinischen Laboren, Hilfsorganisationen oder Teststellen der Kassenärztlichen Vereinigungen nur beauftragte Drogerien und Sanitätshäuser die Tests künftig anbieten dürfen. Diese Beschränkung wurde nun wieder gestrichen. Vielmehr sollen weitere Testzentren künftig von den Ländern beauftragt werden können.

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