Pharmazeutische Zeitung online
Coronavirus-Schnelltests

DEMIS-Meldeportal ist online

Um künftig zügiger und einfacher positive Testergebnisse von Coronavirus-Schnelltests an Gesundheitsämter weiterleiten zu können, ist das DEMIS-Meldeportal seit Montag online. Apotheken können das Meldeportal über die Telematik-Infrastruktur aufrufen, bei technischen Problemen soll die DEMIS-Wissensdatenbank der Gematik helfen.
Charlotte Kurz
09.11.2021  12:00 Uhr

Mit dem derzeitigen Wiederanstieg an Coronavirus-Fällen startet die Diskussion rund um die Bedeutung von Corona-Schnelltests erneut. Seit Mitte Oktober sind die Tests für den Großteil der Bevölkerung nicht mehr kostenlos, erste Rufe zur Rückkehr zu den kostenfreien und flächendeckenden Tests werden derzeit wieder laut. Eine mögliche Ampel-Koalition plant derzeit die Wiedereinführung der kostenlosen Tests.

Um künftig die Übermittlung von positiven Corona-Schnelltestergebnissen an die Gesundheitsämter einfacher zu gestalten, können Apotheken seit Montag das neue Meldeportal des Robert-Koch-Instituts (RKI) nutzen. Unter dem Namen DEMIS, die Kurzform für den etwas sperrigen Namen »Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz« ist das Portal laut Gematik, die es im Auftrag für das RKI entwickelt hat, nun verfügbar.

Apotheken, die an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sind, können es über die folgende Webseite-URL https://portal.demis.rki.de aufrufen. Dort werden die Daten zur Apotheke und zur betroffenen Person eingegeben und versandt. Der Vorteil: Das zuständige Gesundheitsamt muss nicht mehr händisch herausgesucht werden. Das übernimmt das Portal anhand der Postleitzahl der infizierten Person und übermittelt das Testergebnis dorthin. Damit soll das Versenden von Schnelltest-Ergebnissen per Mail oder Fax vorbei sein, die Übermittlung insgesamt zügiger ablaufen. Wichtig zudem: Über das Portal werden nur positive Corona-Schnelltestergebnisse übermittelt. Für die Übermittlung negativer Testergebnisse fehlt laut Infektionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage. Wie das Portal konkret aufgebaut ist und wie die Meldung abgesetzt wird, hatte die PZ bereits ausführlich berichtet.

Seite12>

Mehr von Avoxa