DEMIS-Meldeportal ist online |
Testende Apotheken können ab sofort für die Übermittlung von positiven Schnelltest-Ergebnissen das Meldeportal des Robert-Koch-Instituts nutzen. Zuständige Gesundheitsämter werden automatisch kontaktiert. / Foto: Adobe Stock/contrastwerkstatt
Mit dem derzeitigen Wiederanstieg an Coronavirus-Fällen startet die Diskussion rund um die Bedeutung von Corona-Schnelltests erneut. Seit Mitte Oktober sind die Tests für den Großteil der Bevölkerung nicht mehr kostenlos, erste Rufe zur Rückkehr zu den kostenfreien und flächendeckenden Tests werden derzeit wieder laut. Eine mögliche Ampel-Koalition plant derzeit die Wiedereinführung der kostenlosen Tests.
Um künftig die Übermittlung von positiven Corona-Schnelltestergebnissen an die Gesundheitsämter einfacher zu gestalten, können Apotheken seit Montag das neue Meldeportal des Robert-Koch-Instituts (RKI) nutzen. Unter dem Namen DEMIS, die Kurzform für den etwas sperrigen Namen »Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz« ist das Portal laut Gematik, die es im Auftrag für das RKI entwickelt hat, nun verfügbar.
Apotheken, die an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sind, können es über die folgende Webseite-URL https://portal.demis.rki.de aufrufen. Dort werden die Daten zur Apotheke und zur betroffenen Person eingegeben und versandt. Der Vorteil: Das zuständige Gesundheitsamt muss nicht mehr händisch herausgesucht werden. Das übernimmt das Portal anhand der Postleitzahl der infizierten Person und übermittelt das Testergebnis dorthin. Damit soll das Versenden von Schnelltest-Ergebnissen per Mail oder Fax vorbei sein, die Übermittlung insgesamt zügiger ablaufen. Wichtig zudem: Über das Portal werden nur positive Corona-Schnelltestergebnisse übermittelt. Für die Übermittlung negativer Testergebnisse fehlt laut Infektionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage. Wie das Portal konkret aufgebaut ist und wie die Meldung abgesetzt wird, hatte die PZ bereits ausführlich berichtet.
Allerdings berichteten Apothekerinnen und Apotheker der PZ, dass das Aufrufen der Seite teilweise nicht möglich ist. Trotz TI-Verbindung ließe sie sich nicht öffnen, heißt es. Auf Nachfrage bei der Gematik erklärte eine Sprecherin, dass Apotheken mit der TI online verbunden sein müssen, um das Meldeportal zu erreichen. »Außerdem muss der Rechner in der Arztpraxis oder Apotheke die IP-Adresse des Meldeportals zum Konnektor routen.« Bei einem »in Reihe« angeschlossenen Konnektor sollte das bereits so eingerichtet sein. Für die Einrichtung des Routings beim parallel angeschlossenen Konnektor sollten sich Praxen und Apotheke an ihren zuständigen Dienstleister vor Ort oder an den IT-Support wenden, so die Gematik-Sprecherin.
Das Meldeportal soll laut Gematik zudem in Kürze noch über eine IP-Adresse aus dem TI-Bereich angeboten werden. Wer dennoch Probleme beim Aufrufen der Webseite hat, kann Hilfe über die Wiki-Seite der Gematik per Kontaktformular oder Telefon erhalten. Dort werden auch die technischen Informationen zum Zugang und zur Nutzung des Meldeportals laufend aktualisiert, so die Sprecherin.
Ab 2022 sollen laut Infektionsschutzgesetz alle meldepflichtigen Erreger-Arten wie beispielsweise Masern, Influenza oder Rotaviren über DEMIS übermittelt werden, informierte die Gematik. Ab 2023 sollen dann alle meldepflichtigen Personen, also auch Pharmazeuten, Zugang zu DEMIS erhalten und das Portal für die Übermittlung positiver Fälle meldepflichtiger Erreger nutzen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.