Kein Geld für Klinikbelieferung – ABDA wünscht Nachbesserung |
Cornelia Dölger |
02.09.2021 15:30 Uhr |
Warum die Apotheken keine Vergütung für die Versorgung von Krankenhäusern mit Covid-19-Impfstoffen bekommen sollen, kann die ABDA nicht nachvollziehen. Sie kündigte an, beim Bundesgesundheitsministerium nachzuhaken. / Foto: Getty Images/PeopleImages
Die neueste Auflage der Impfverordnung bildet neben neuen Vergütungsanteilen – etwa für das Nachtragen von Impfungen in den Impfausweis – vor allem neue Aufgaben für die Apotheken ab, schlicht weil sich mit der Novelle der Kreis derer erweitert hat, die Covid-19-Impfungen durchführen dürfen. Künftig zählen dazu auch der Öffentliche Gesundheitsdienst, also auch Amtsärzte, sowie die vom Gesundheitsdienst beauftragten Dritten. Auch Krankenhäuser werden demnach erstmalig zu berechtigten Impfstellen ernannt.
Um die neu hinzugekommenen Leistungserbringer mit Covid-Impfstoffen zu versorgen, sind nun die Apotheken vorgesehen. Bei der Vergütung für die Krankenhausversorgung gehen die Apotheken laut der Novelle allerdings leer aus – anders als im Referentenentwurf vorgesehen, wie die ABDA in einem Schreiben an ihre Mitglieder festhält. »Im Unterschied zum Referentenentwurf erfassen hingegen die Vorschriften zur Apothekenvergütung (§ 9 Abs. 1) nicht den Aufwand, der im Zusammenhang mit der Abgabe von Impfstoff an Krankenhäuser (Leistungserbringer nach § 3 Abs. 1 Nr. 3) entsteht«, heißt es darin.
Diese Regelung sei, so betont die ABDA, »diskussions- und voraussichtlich korrekturbedürftig«. Auch bei Impfungen in Kliniken entstehe ein Aufwand für die Krankenhaus- und krankenhausversorgenden Apotheken im Zusammenhang mit der Impfstoffabgabe. Dieser sei entsprechend zu vergüten, »zumal diese Apotheken auch die Großhandelsvergütung abrechnen und weiterleiten müssen«, erklärt die Bundesvereinigung. Hierzu habe die ABDA bereits Kontakt zu »den maßgeblichen Verbänden der Marktbeteiligten« aufgenommen. Gegenüber dem Ministerium werde »in geeigneter Weise eine Änderung angeregt werden«, hieß es. Im Übrigen sei »dem Vernehmen nach« vom Ministerium noch in diesem Monat ein Entwurf für eine Änderungsverordnung geplant, hieß es in dem Rundschreiben. Offenbar erschienen neben der fehlenden Vergütung für die Krankenhausversorgung demnach weitere Details »anpassungsbedürftig«.
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