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Coronavirus-Impfstoffe

So sollen die Apotheken die Betriebsärzte beliefern

Bund und Länder haben sich kürzlich darauf verständigt, dass die Betriebsärzte ab dem 7. Juni in die Impfkampagne einsteigen sollen. Inzwischen ist auch klar, wie die Coronavirus-Impfstoffe über den Großhandel und die Apotheken zu den Medizinern kommen sollen. Die Bestellungen dafür müssen schon innerhalb der kommenden zwei Tage bei den Apotheken eingehen. Und: Nur vier Großhändler sind in die Aktion eingebunden.
Benjamin Rohrer
19.05.2021  11:30 Uhr
So sollen die Apotheken die Betriebsärzte beliefern

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) haben sich am Montag darauf verständigt, dass ab dem 7. Juni nicht nur die Priorisierung der Coronavirus-Impfstoffe fällt, sondern auch die Betriebsärzte erstmals in die Impfkampagne eingebunden werden sollen. In den vergangenen Tagen hat der Deutsche Apothekerverband intensive Planungsgespräche mit den beteiligten Fachverbänden geführt. Nun liegt ein Plan vor, wie die etwa 12.000 Mediziner an die Impfstoffdosen kommen, die sie dann in den Betrieben verimpfen können.

Bestellberechtigt sind dem Planungsdokument des DAV zufolge alle in einem Betrieb angestellten Mediziner (Werksärzte), Betriebsärzte eines überbetrieblichen Dienstes sowie Freie Betriebsärzte, die für Unternehmen Impfungen anbieten möchten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte angekündigt, dass anfangs nur wenige Dosen auf dem neuen Impfkampagnen-Weg zur Verfügung stünden. Konkret ist geplant, dass die Betriebsärzte vorerst ausschließlich Comirnaty® (Biontech/Pfizer) beziehen können und auch maximal 804 Dosen des Impfstoffes erhalten (134 Vials pro Mediziner).

Erste Bestellungen bis kommenden Freitag um 12 Uhr

Für die Bestellung der Kalenderwoche 23 (ab dem 7. Juni) gibt es einen strikten Zeitplan. Denn die Mediziner müssen die Impfstoffe bis zum kommenden Freitag (21. Mai) um 12 Uhr bei den Apotheken aufgegeben haben. Die Bestellungen erfolgen jeweils Standort-bezogen und müssen auf einem blauen Rezept in der Apotheke eingehen. So wie bei den Kassenärzten müssen die Impfstoffe auf den Rezepten Dosis-bezogen und Impfstoff-spezifisch bestellt werden. Die Apotheken wiederum müssen ihre Bestellungen beim Großhandel nur drei Stunden später abgegeben haben, also bis 15 Uhr am Freitag, den 21. Mai.

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