Apotheker sind Ärzten bei Impfstoff-Bestellung gleichgestellt |
Apotheker dürfen künftig beispielsweise den Covid-19-Impfstoff von Moderna für die eigenen Impfungen bestellen. Beim Moderna-Impfstoff wird es vorerst vermutlich keine Kürzung der Bestellungen geben. / Foto: Adobe Stock/B.Stefanov
In ganz Deutschland lassen sich gerade viele Pharmazeuten schulen, um gegen Covid-19 impfen zu können. Viele stehen darüber hinaus bereits in den Startlöchern und warten noch auf die Klärung letzter Details, etwa wie Apotheken die Impfstoffe bestellen können.
Um die Bestellungen bald tätigen zu können, ist eine Bescheinigung der zuständigen Landesapothekerkammer nötig. Diese beruht auf einer Selbstauskunft, die bestätigt, dass in der Apotheke Pharmazeuten arbeiten, die zur Impfung berechtigt sind und dass die Offizin eine geeignete Räumlichkeit sowie eine dafür erforderliche Betriebshaftpflichtversicherung vorweisen kann. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat sich zudem am Mittwoch gegenüber der PZ geäußert und klargestellt, dass Apothekenauch in externen Räumlichkeiten außerhalb der Betriebsräume impfen dürfen.
Auch bezüglich des Impfstoff-Bestellverfahrens hat sich das BMG auf Nachfrage der PZ geäußert. Feststeht, dass öffentliche Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen, die in der Impfverordnung konkret geregelt sind, als eigenständige Leistungserbringer angesehen werden, so das BMG. »Die verfügbaren Impfstoffdosen werden allen berechtigten Leistungserbringern zur Verfügung gestellt«, erklärte eine Sprecherin des BMG weiter. »Sofern ein Covid-19-Impfstoff aufgrund einer begrenzten Verfügbarkeit kontingentiert werden muss, sind auch die öffentlichen Apotheken als eigenständige Leistungserbringer von erforderlichen Kürzungen der Bestellmengen betroffen.« Damit ist klar, dass bei der Impfstoff-Bestellung künftig alle Leistungserbringer, darunter Ärzte und Apotheker, gleichbehandelt werden. Da es derzeit aber wöchentlich Kontingente beim Impfstoff von Biontech/Pfizer gibt, werden diese künftig genauso für Ärzte wie auch für Apotheken gelten.
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