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Covid-19-Impfungen

Apotheker sind Ärzten bei Impfstoff-Bestellung gleichgestellt

Bei den Covid-19-Impfungen erhalten Apotheker künftig nicht nur die gleiche Vergütung wie die Ärzte, sie dürfen auch gleichberechtigt Covid-19-Impfstoffe bestellen. Es sind keine gesonderten Kontingente vorgesehen. Das stellt das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage der PZ klar. Zudem sollen Apotheken bis Ende Januar an die digitale Impfsurveillance über das DAV-Portal angebunden werden. Bei den Kammern gehen derweil täglich neue Selbstauskünfte ein.
Charlotte Kurz
27.01.2022  09:00 Uhr

In ganz Deutschland lassen sich gerade viele Pharmazeuten schulen, um gegen Covid-19 impfen zu können. Viele stehen darüber hinaus bereits in den Startlöchern und warten noch auf die Klärung letzter Details, etwa wie Apotheken die Impfstoffe bestellen können.

Um die Bestellungen bald tätigen zu können, ist eine Bescheinigung der zuständigen Landesapothekerkammer nötig. Diese beruht auf einer Selbstauskunft, die bestätigt, dass in der Apotheke Pharmazeuten arbeiten, die zur Impfung berechtigt sind und dass die Offizin eine geeignete Räumlichkeit sowie eine dafür erforderliche Betriebshaftpflichtversicherung vorweisen kann. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat sich zudem am Mittwoch gegenüber der PZ geäußert und klargestellt, dass Apotheken auch in externen Räumlichkeiten außerhalb der Betriebsräume impfen dürfen.

Auch bezüglich des Impfstoff-Bestellverfahrens hat sich das BMG auf Nachfrage der PZ geäußert. Feststeht, dass öffentliche Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen, die in der Impfverordnung konkret geregelt sind, als eigenständige Leistungserbringer angesehen werden, so das BMG. »Die verfügbaren Impfstoffdosen werden allen berechtigten Leistungserbringern zur Verfügung gestellt«, erklärte eine Sprecherin des BMG weiter. »Sofern ein Covid-19-Impfstoff aufgrund einer begrenzten Verfügbarkeit kontingentiert werden muss, sind auch die öffentlichen Apotheken als eigenständige Leistungserbringer von erforderlichen Kürzungen der Bestellmengen betroffen.« Damit ist klar, dass bei der Impfstoff-Bestellung künftig alle Leistungserbringer, darunter Ärzte und Apotheker, gleichbehandelt werden. Da es derzeit aber wöchentlich Kontingente beim Impfstoff von Biontech/Pfizer gibt, werden diese künftig genauso für Ärzte wie auch für Apotheken gelten.

Bestellung erfolgt über den Großhandel

Die Apotheken erhalten die Impfstoffe zur eigenen Verwendung über »vollversorgende Arzneimittelgroßhändler«, informierte die Sprecherin weiter. Geklärt ist damit also auch, dass die Apotheken die Impfstoffe über die pharmazeutischen Großhändler bestellen können. Wann allerdings die ersten Impfstoff-Bestellungen vonseiten der Apotheken starten können, ließ das BMG unbeantwortet.

Derzeit gehen bei den Apothekerkammern täglich neue Selbstauskünfte der Apotheken ein. Diese werden von den Kammern meist am gleichen Tag bestätigt. Bei der Apothekerkammer Hessen sind zum Stand 26. Januar bereits rund 90 entsprechende Selbstauskünfte von impfbereiten Apotheken, in Sachsen 44, in Berlin 86, in Nordrhein rund 320 und in Westfalen-Lippe mehr als 200 Selbstauskünfte eingegangen. In Sachsen-Anhalt sind es bislang vier eingegangene Selbstauskünfte, dort starten die ersten Impfschulungen aber auch erst am Freitag. In Bayern sind es nochmal rund 100 Selbstauskünfte. Davon verweisen bereits 56 Apotheken auf der Webseite der Bayerischen Apothekerkammer, dass sie bald Covid-19-Impfungen anbieten werden.

Neben der Impfstoff-Bestellung ist auch die Anbindung an die Impfsurveillance wichtig. Apotheken müssen künftig genauso wie andere Leistungserbringer täglich die Impfdaten an das Robert-Koch-Institut weitergeben. Dieses Digitale Impfquotenmonitoring (DIM) wird über ein Meldesystem des Deutschen Apothekerverbands (DAV) organisiert. Laut BMG sollen Apotheken bis Ende Januar zur notwendigen Meldung an das dafür bestehende System angebunden werden.

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