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Bundesländer-Regelungen

Dürfen Ärzte in Apotheken gegen Covid-19 impfen?

Die Frage, ob Ärzte in Apotheken gegen Covid-19 impfen dürfen, wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Die PZ hat bei einigen nachgehakt. In manchen dürfen Ärzte mitimpfen, aber nur, wenn sie auch zum Apothekenpersonal gehören. In wieder anderen ist dies nicht notwendig und in einem Bundesland darf explizit nur pharmazeutisches Personal in der Apotheke impfen.
Charlotte Kurz
22.02.2022  18:00 Uhr
Dürfen Ärzte in Apotheken gegen Covid-19 impfen?

Mittlerweile impfen einige Apotheken in ganz Deutschland gegen Covid-19. Der Startschuss fiel am 8. Februar, seitdem gab es etwa schon prominenten Besuch in Apotheken vonseiten des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) oder der niedersächsischen Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). Nach vielen Wochen der Vorbereitung für die Apotheken-Impfungen haben sich damit inzwischen viele Fragen etwa zur Impfstoff-Bestellung oder Durchführung der Impfungen geklärt.

Offen ist aber noch die Frage, ob auch andere Berufsgruppen als Apotheker, die allerdings selbst impfberechtigt sind, auch in der Apotheke vor Ort gegen Covid-19 impfen dürfen. Dies kommt in der Praxis hin und wieder vor und kann vor allem für Ärzte beispielsweise ohne eigene Praxis oder in Pension interessant sein, wenn sie sich weiterhin bei der Covid-19-Impfkampagne engagieren wollen. Hierzu hakte nun auch die Bundestagsabgeordnete Catarina dos Santos Firnhaber (CDU) in einer schriftlichen Befragung der Bundesregierung beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor einigen Tagen nach. Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Sabine Dittmar (SPD), hatte daraufhin geantwortet, dass laut der Coronavirus-Impfverordnung ein Einsatz von Ärztinnen und Ärzten bei der Durchführung von Schutzimpfungen gegen Covid-19 in Apotheken nicht entgegenstehen würde. Allerdings fallen diese berufsrechtlichen Regelungen sowie die Umsetzung der Impfkampagne in die Zuständigkeit der Länder, erläuterte Dittmar weiter.

Nachgefragt bei einigen Bundesländern ergibt sich bei dieser Frage allerdings ein sehr durchwachsenes Bild. So ist etwa das Gesundheitsministerium in Niedersachsen der Überzeugung, dass Ärzte bei Impfungen in Apotheken eingesetzt werden können, da sie laut Coronavirus-Impfverordnung impfberechtigt sind. Berlin sieht das ähnlich, ein Sprecher der Senatsverwaltung Gesundheit erklärte gegenüber der PZ, dass Apotheken nur Personen für Impfungen einsetzen dürfen, die zur Durchführung auch berechtigt sind. »Dazu sind Ärztinnen und Ärzte ohne Zweifel berechtigt.« Deshalb können Apothekeninhaber diese auch einsetzen und damit handele es sich trotzdem um eine eigene Leistungserbringung der Apotheken, so der Sprecher.

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