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Covid-19-Impfungen
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Apotheker sind Ärzten bei Impfstoff-Bestellung gleichgestellt

Bei den Covid-19-Impfungen erhalten Apotheker künftig nicht nur die gleiche Vergütung wie die Ärzte, sie dürfen auch gleichberechtigt Covid-19-Impfstoffe bestellen. Es sind keine gesonderten Kontingente vorgesehen. Das stellt das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage der PZ klar. Zudem sollen Apotheken bis Ende Januar an die digitale Impfsurveillance über das DAV-Portal angebunden werden. Bei den Kammern gehen derweil täglich neue Selbstauskünfte ein.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 27.01.2022  09:00 Uhr

Bestellung erfolgt über den Großhandel

Die Apotheken erhalten die Impfstoffe zur eigenen Verwendung über »vollversorgende Arzneimittelgroßhändler«, informierte die Sprecherin weiter. Geklärt ist damit also auch, dass die Apotheken die Impfstoffe über die pharmazeutischen Großhändler bestellen können. Wann allerdings die ersten Impfstoff-Bestellungen vonseiten der Apotheken starten können, ließ das BMG unbeantwortet.

Derzeit gehen bei den Apothekerkammern täglich neue Selbstauskünfte der Apotheken ein. Diese werden von den Kammern meist am gleichen Tag bestätigt. Bei der Apothekerkammer Hessen sind zum Stand 26. Januar bereits rund 90 entsprechende Selbstauskünfte von impfbereiten Apotheken, in Sachsen 44, in Berlin 86, in Nordrhein rund 320 und in Westfalen-Lippe mehr als 200 Selbstauskünfte eingegangen. In Sachsen-Anhalt sind es bislang vier eingegangene Selbstauskünfte, dort starten die ersten Impfschulungen aber auch erst am Freitag. In Bayern sind es nochmal rund 100 Selbstauskünfte. Davon verweisen bereits 56 Apotheken auf der Webseite der Bayerischen Apothekerkammer, dass sie bald Covid-19-Impfungen anbieten werden.

Neben der Impfstoff-Bestellung ist auch die Anbindung an die Impfsurveillance wichtig. Apotheken müssen künftig genauso wie andere Leistungserbringer täglich die Impfdaten an das Robert-Koch-Institut weitergeben. Dieses Digitale Impfquotenmonitoring (DIM) wird über ein Meldesystem des Deutschen Apothekerverbands (DAV) organisiert. Laut BMG sollen Apotheken bis Ende Januar zur notwendigen Meldung an das dafür bestehende System angebunden werden.

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