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GKV-Spargesetz
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Ärzte nehmen Stellung

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll im Eiltempo durchgedrückt werden. Nur wenige Tage hatten die Verbände Zeit, schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Heute Nachmittag werden sie angehört. Von Ärzteseite kommt viel Kritik an den Reformplänen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 20.04.2026  15:58 Uhr

Heute Nachmittag haben die Verbände Gelegenheit, sich zu den Plänen zu äußern, die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am vergangenen Dienstag zunächst skizziert hatte. Zwei Tage später war der »Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)« dann in der Welt.

Er orientiert sich größtenteils an den Sparempfehlungen der Finanzkommission Gesundheit – in Apothekenbelangen allerdings nicht: Weder die vorgeschlagene Staffelung bei der Honorarerhöhung noch die Wiedereinführung von Zytostatika-Ausschreibungen oder die Überführung von Mitteln für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) in den Gesundheitsfonds finden sich im Referentenentwurf, dafür aber ein dauerhaft um 30 Cent auf 2,07 Euro erhöhter Kassenabschlag.

Das Gesetz soll im Eiltempo durchgedrückt werden, schon am 29. April soll das Kabinett es beschließen. Entsprechend wenig Zeit bleibt also auch für die Verbände, sich dazu zu positionieren. Bis heute 9 Uhr sollten die schriftlichen Stellungnahmen ans BMG verschickt sein. Um 15 Uhr soll es eine Videokonferenz geben, die auf drei Stunden angesetzt ist. 

ABDA: Erhöhtes Fixum jetzt, erhöhter Abschlag später

Deutliche Standpunkte gibt es aus der Apothekerschaft, aber auch von den Ärzten. Die ABDA erhebt klare Forderungen im Zusammenang mit der geplanten Abschlagserhöhung. Der Zwangsrabatt sei wenigstens zeitlich zu befristen und erst ab Januar umzusetzen – vorausgesetzt, das Fixum ist dann schon erhöht.

Dass die GKV-Finanzen stabilisiert werden müssen, um höhere Beiträge zu vermeiden, sei wichtig, meint die Bundesärztekammer (BÄK), warnt aber gleichzeitig vor einer schlechteren Versorgung. Die BÄK stört sich an der Orientierung der Vergütungsentwicklungen an der Grundlohnrate; die Versorgung müsse eher im Vordergrund stehen. Strukturelle Reformen seien zeitnah notwendig.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) betone, dass alle sparen müssten – aber der Bund selbst trage wenig bei, kritisiert die BÄK. Dass es etwa noch Widerstand gegen die Empfehlung gebe, die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden komplett durch Steuermittel zu finanzieren, nehme man »mit großem Befremden zur Kenntnis«.

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