| Cornelia Dölger |
| 20.04.2026 15:58 Uhr |
Heute werden die Verbände zum geplanten GKV-Spargesetz angehört. Auch die Ärzteschaft nimmt Stellung. / © Imago/Jakob Studnar
Heute Nachmittag haben die Verbände Gelegenheit, sich zu den Plänen zu äußern, die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am vergangenen Dienstag zunächst skizziert hatte. Zwei Tage später war der »Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)« dann in der Welt.
Er orientiert sich größtenteils an den Sparempfehlungen der Finanzkommission Gesundheit – in Apothekenbelangen allerdings nicht: Weder die vorgeschlagene Staffelung bei der Honorarerhöhung noch die Wiedereinführung von Zytostatika-Ausschreibungen oder die Überführung von Mitteln für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) in den Gesundheitsfonds finden sich im Referentenentwurf, dafür aber ein dauerhaft um 30 Cent auf 2,07 Euro erhöhter Kassenabschlag.
Das Gesetz soll im Eiltempo durchgedrückt werden, schon am 29. April soll das Kabinett es beschließen. Entsprechend wenig Zeit bleibt also auch für die Verbände, sich dazu zu positionieren. Bis heute 9 Uhr sollten die schriftlichen Stellungnahmen ans BMG verschickt sein. Um 15 Uhr soll es eine Videokonferenz geben, die auf drei Stunden angesetzt ist.
Deutliche Standpunkte gibt es aus der Apothekerschaft, aber auch von den Ärzten. Die ABDA erhebt klare Forderungen im Zusammenang mit der geplanten Abschlagserhöhung. Der Zwangsrabatt sei wenigstens zeitlich zu befristen und erst ab Januar umzusetzen – vorausgesetzt, das Fixum ist dann schon erhöht.
Dass die GKV-Finanzen stabilisiert werden müssen, um höhere Beiträge zu vermeiden, sei wichtig, meint die Bundesärztekammer (BÄK), warnt aber gleichzeitig vor einer schlechteren Versorgung. Die BÄK stört sich an der Orientierung der Vergütungsentwicklungen an der Grundlohnrate; die Versorgung müsse eher im Vordergrund stehen. Strukturelle Reformen seien zeitnah notwendig.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) betone, dass alle sparen müssten – aber der Bund selbst trage wenig bei, kritisiert die BÄK. Dass es etwa noch Widerstand gegen die Empfehlung gebe, die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden komplett durch Steuermittel zu finanzieren, nehme man »mit großem Befremden zur Kenntnis«.
Kritisiert werden auch die geplanten Kürzungen beim Extrabudget für die Terminvergabe, das mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG) eingeführt worden war. »Eine rein finanzielle Abwicklung des TSVG kann nicht folgenlos bleiben. Diese Maßnahme ist deswegen dringend zu überdenken«, heißt es in der vorläufigen Stellungnahme. Denn Streichungen würden am Ende dazu führen, dass die Wartezeiten für Patientinnen und Patienten noch länger würden. Sinnvoller sei, die Terminvergabe und Zugangssteuerung im Rahmen der Pläne für die Primärversorgung zu prüfen.
Cannabisblüten aus dem GKV-Leistungskatalog zu streichen, wird uneingeschränkt begrüßt. Die vorgesehene verpflichtende Zweitmeinung sei zu pauschal, eine flächendeckener »Zweitmeinungszwang« sei abzulehnen, besser sei ein anlassbezogenes Vorgehen. Ein konsequenter Bürokratieabbau sei unabdingbar. An der Verbändeanhörung heute Nachmittag wird BÄK-Präsident Klaus Reinhardt teilnehmen.
Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), wird – ebenso wie Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) – nicht persönlich an der Anhörung teilnehmen, sondern die Arbeitsebene schicken. Eine Stellungnahme zu den Reformplänen hat die KBV aber auch pünktlich parat.
Gassen kritisierte in einer Pressekonferenz, die die KBV aktuell gemeinsam mit der DKG abhält, dass die Leistungerbringer nicht wirklich am Prozess beteiligt würden; im Prinzip nur einen Arbeitstag Zeit für eine Stellungnahme zu lassen, zeige, dass man im BMG kein Interesse an der Meinung der Leistungserbringer habe. »Da hätten wir uns mehr Diskussionsfreude erwartet.«
»Dieses Gesetz spart nicht das System gesund – es spart die Versorgung krank«, heißt es in der Stellungnahme der KBV. Es bestehe eine Unwucht bei der Lastenverteilung. Diese liege vor allem bei den Leistungserbringern, gleichzeitig »zieht sich der Staat zunehmend aus seiner Verantwortung zurück«.
Die Vergütung zu deckeln, stelle eine Rationierung dar. Dass man sich an der Grundlohnrate orientierte, sei wenig sinnvoll, zumal diese in den Jahren 2027 bis 2029 zusätzlich gedeckelt wird. Die Vergütung werde damit »bewusst unterhalb der Einnahmeentwicklung begrenzt«.
Dass die Terminvergabe nicht mehr extra vergütet werden soll, lehnt die KBV ebenso wie die BÄK ab. Hiermit würden »funktionierende Steuerungsinstrumente« geschwächt. Gassen ergänzte in der Pressekonferenz, dass mit dieser Streichung natürlich eine Versorgungsverschlechterung einhergehe, etwa weil beim Personal gespart werden müsse. Dass dies sich auf die Versorgungsqualität auswirke, sei ein »No-Brainer«, so Gassen.
Die geplanten Budgetgrenzen bremsten zudem Prävention, ambulantes Operieren und Ambulantisierung insgesamt aus. Durch mehr Nachweispflichten, komplexe Verfahren und steigende Dokumentationsanforderungen produziere das Gesetz mehr Bürokratie, statt sie abzubauen.
DKG-Chef Gaß nannte es »respektlos und unseriös«, das Gesetz innerhalb so kurzer Zeit durchpeitschen zu wollen. Durch die Reformpläne stehe man davor, »im Krankenhausbereich englische Verhältnisse zu bekommen«, so Gaß. Ein kalter Strukturwandel reiße Lücken ins Versorgungsnetz. Die DKG verweigere sich nicht »kluger und gemeinsam erarbeiteter Veränderungen«, die auch Einsparungen bedeuteten. Hierzu habe man Ministerin Warken Vorschläge mit einem Sparvolumen von 30 Milliarden Euro bis 2030 vorgeschlagen. »Kein einziger Ton« sei als Rückmeldung sei gekommen, so Gaß. Er finde das »extrem erschreckend«.
Gaß kündigte einen »Rückzug« der Krankenhäuser aus Leistungsbereichen an. Etwa beim Thema Resilienz werde man beschneiden, so Gaß, auch beim Klimaschutz. Der Politik müsse gezeigt werden, »dass das Ende der Fahnenstange erreicht ist«.
Auch die Hausärzte nehmen Stellung, sehen in den Plänen die Gefahr mehrerer Fehlanreize. Die Orientierung an der Grundlohnrate sei nicht sinnvoll, meinen auch sie, ebenso »die langfristige und regelhafte Umsetzung einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik in der vertragsärztlichen Versorgung«. Auch die Kappung bei der Terminvergabe sowie bei der Erstbefülllung von elektronischen Patientenakten (ePA) wird kritisch gesehen. Ersteres sei kontraproduktiv, Zweiteres untergrabe die politisch gewollte Förderung der ePA-Nutzung.
Die Pläne, die Praxisverwaltungssysteme (PVS) zu verpflichten, Arzneimittel zu kennzeichnen, für die die jeweilige Krankenkasse Rabattverträge geschlossen hat, bürde den Praxen eine unangemessene Verantwortung auf und berge Regressgefahren.
In seiner ausführlichen Stellungnahme begrüßt der GKV-Spitzenverband (GKV-SV), dass der Apothekenabschlag erhöht werden soll. Die Maßnahme führe bei rund 650 Millionen Packungen, die zu Lasten der GKV abgegeben werden, zu Einsparungen von 195 Millionen Euro pro Jahr.
Sparpotenzial sieht der Kassenverband auch bei der Vergütung für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA). Die BMG-Sparpläne sehen vor, dass die extrabudgetären Vergütung für die Erstbefüllung und Aktualisierung der ePA ersatzlos gestrichen wird. Dies solle auch für Apotheken gelten, meint der Kassenverband. »Die Forderung der Apotheken nach einer zusätzlichen Vergütung ist angesichts der knappen Finanzreserven der GKV nicht vertretbar.« Der nötige Dokumentationsaufwand sollte im Packungsfixum »als verpflichtende Leistung inkludiert und damit abgegolten sein«.