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GKV-Spargesetz
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Ärzte nehmen Stellung

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll im Eiltempo durchgedrückt werden. Nur wenige Tage hatten die Verbände Zeit, schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Heute Nachmittag werden sie angehört. Von Ärzteseite kommt viel Kritik an den Reformplänen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 20.04.2026  15:58 Uhr

BÄK: Kein »Zweitmeinungszwang«

Kritisiert werden auch die geplanten Kürzungen beim Extrabudget für die Terminvergabe, das mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG) eingeführt worden war. »Eine rein finanzielle Abwicklung des TSVG kann nicht folgenlos bleiben. Diese Maßnahme ist deswegen dringend zu überdenken«, heißt es in der vorläufigen Stellungnahme. Denn Streichungen würden am Ende dazu führen, dass die Wartezeiten für Patientinnen und Patienten noch länger würden. Sinnvoller sei, die Terminvergabe und Zugangssteuerung im Rahmen der Pläne für die Primärversorgung zu prüfen.

Cannabisblüten aus dem GKV-Leistungskatalog zu streichen, wird uneingeschränkt begrüßt. Die vorgesehene verpflichtende Zweitmeinung sei zu pauschal, eine flächendeckener »Zweitmeinungszwang« sei abzulehnen, besser sei ein anlassbezogenes Vorgehen. Ein konsequenter Bürokratieabbau sei unabdingbar. An der Verbändeanhörung heute Nachmittag wird BÄK-Präsident Klaus Reinhardt teilnehmen.

Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), wird – ebenso wie Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) – nicht persönlich an der Anhörung teilnehmen, sondern die Arbeitsebene schicken. Eine Stellungnahme zu den Reformplänen hat die KBV aber auch pünktlich parat.

Gassen kritisierte in einer Pressekonferenz, die die KBV aktuell gemeinsam mit der DKG abhält, dass die Leistungerbringer nicht wirklich am Prozess beteiligt würden; im Prinzip nur einen Arbeitstag Zeit für eine Stellungnahme zu lassen, zeige, dass man im BMG kein Interesse an der Meinung der Leistungserbringer habe. »Da hätten wir uns mehr Diskussionsfreude erwartet.«

»Dieses Gesetz spart nicht das System gesund – es spart die Versorgung krank«, heißt es in der Stellungnahme der KBV. Es bestehe eine Unwucht bei der Lastenverteilung. Diese liege vor allem bei den Leistungserbringern, gleichzeitig »zieht sich der Staat zunehmend aus seiner Verantwortung zurück«.

Die Vergütung zu deckeln, stelle eine Rationierung dar. Dass man sich an der Grundlohnrate orientierte, sei wenig sinnvoll, zumal diese in den Jahren 2027 bis 2029 zusätzlich gedeckelt wird. Die Vergütung werde damit »bewusst unterhalb der Einnahmeentwicklung begrenzt«.

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