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Stellungnahme zum Gesetzentwurf

ABDA fordert 21-Euro-Pauschale für Engpass-Management

Mit einem Paukenschlag antwortet die ABDA auf den kürzlich vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf für ein Lieferengpass-Gesetz: Statt der darin geplanten 50-Cent-Pauschale sollten Apotheken 21 Euro für das Lieferengpass-Management bekommen, fordert die Bundesvereinigung. Außerdem will sie flexiblere Abgaberegeln für Rabattarzneimittel sowie besseren Schutz vor Retaxationen.
Cornelia Dölger
28.02.2023  16:15 Uhr

Apotheken haben sich während der Coronavirus-Pandemie als sichere Bank erwiesen, die trotz widriger Umstände und unter einem massiven Belastungsdruck die Menschen zuverlässig mit Arzneimitteln versorgt haben. Mehrmals haben dies nicht nur die Apotheken selbst angemerkt, sondern auch die Politik hat es nicht versäumt, den apothekerlichen Leistungen während der Pandemie öffentlich Beifall zu klatschen.

Doch schon mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, das im vergangenen Jahr verabschiedet wurde, kam ein Klatschen ganz anderer Art auf die Apotheken zu, nämlich in Form eines für zwei Jahre auf zwei Euro pro Rx-Medikament erhöhten Kassenabschlags, den ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening damals als »Schlag ins Gesicht« kritisierte.

Im vergangenen Dezember dann, als die Lieferengpass- zeitgleich mit einer frühen und heftigen Infektionswelle grassierte, wollte sich das Bundesgesundheitsministerium vor eben diese Welle werfen und präsentierte ein Eckpunktepapier mit Ideen, wie die dramatischen Engpässe bei wichtigen Arzneimitteln zu beheben seien. Apotheken sollten laut dem Papier mit pauschal 50 Cent für das Lieferengpassmanagement vergütet werden, hieß es darin unter anderem – viel zu wenig, wie die ABDA damals bereits in einer ersten Reaktion entgegnete.

Vor zwei Wochen dann, am Valentinstag 2023, verschickte das BMG keine Liebesgrüße, sondern den ersten Entwurf des Lieferengpass-Gesetzes, genauer: den Referentenentwurf für ein Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG). Und auch der ist für die ABDA kein Anlass zum Jubeln, wie die Bundesvereinigung heute in einer Stellungnahme deutlich zum Ausdruck brachte.

Aufwand wird nicht berücksichtigt

Zwar sei es zu begrüßen, dass das BMG sich der Lieferengpass-Problematik annehme, doch sei der vorgelegte Entwurf nicht geeignet, die Problematik an der Wurzel zu bekämpfen, heißt es in der Stellungnahme, die der PZ vorliegt. Insbesondere fehlten Regelungen, die es Apotheken rechtssicher ermöglichen, bei Lieferengpässen die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten, »wie dies durch die infektionsschutzrechtlich bedingten Ausnahmeregelungen der vergangenen Jahre angemessen berücksichtigt worden ist«. Zudem werde der den Apotheken in diesem Zusammenhang entstehende Aufwand nach dem Referentenentwurf »nicht annähernd berücksichtigt«.

Die schon im Eckpunktepapier vorgeschlagenen 50 Cent für das Lieferengpassmanagement seien »unzureichend«, schreibt die ABDA. Sie schlägt stattdessen eine pauschale Vergütung von 21 Euro vor; dies solle als Sonderzuschlag in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und im SGB V wie folgt verankert werden: »Ist das ärztlich verschriebene Arzneimittel nicht verfügbar, ist für die stattdessen erfolgte Abgabe je Arzneimittel ein Zuschlag in Höhe von 21,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Die ist auf der ärztlichen Verschreibung oder im elektronischen Abgabedatensatz zu dokumentieren.« Die Vergütung solle dann erfolgen, wenn ein Sonderkennzeichen wegen Nichtverfügbarkeit auf der Verschreibung anzugeben sei.

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