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Stellungnahme zum Gesetzentwurf
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ABDA fordert 21-Euro-Pauschale für Engpass-Management

Mit einem Paukenschlag antwortet die ABDA auf den kürzlich vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf für ein Lieferengpass-Gesetz: Statt der darin geplanten 50-Cent-Pauschale sollten Apotheken 21 Euro für das Lieferengpass-Management bekommen, fordert die Bundesvereinigung. Außerdem will sie flexiblere Abgaberegeln für Rabattarzneimittel sowie besseren Schutz vor Retaxationen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 28.02.2023  16:15 Uhr

Nullretax soll weg

Vollständige Retaxierungen der Krankenkassen, so genannte Nullretaxationen, sollen nach dem Willen der ABDA schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Solche Nullretaxationen finden demnach auch in Fällen statt, in denen die Apotheken das Arzneimittel entsprechend der ärztlichen Verordnung abgegeben, also auch die Leistung der Sache nach erbracht haben.

Die Folge sei, »dass die Apotheke den Versicherten letztlich auf eigene Kosten versorgt, unabhängig davon, ob der gesetzlichen Krankenkasse durch den Verstoß gegen Abgabe und/oder Abrechnungsbestimmungen überhaupt ein tatsächlicher Schaden entstanden ist«. Dies passiere auch bei ärztlichen Fehlern auf der Verordnung wie etwa einer fehlende Dosierung. Hier sei eine gesetzliche Regelung »zwingend erforderlich, um die Beanstandungen der Krankenkassen auf das für die korrekte Abrechnung notwendige Maß zu begrenzen«, fordert die ABDA.

Gegenvorschlag zu gendergerechter Formulierung

»Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke.« Diese Änderung des altgedienten »…und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker« sieht die Ampelkoalition in ihrem Gesetzenwurf vor. Nach dem Willen der ABDA soll der Arzneimittel-Warnhinweise in Werbeformaten aber künftig anders lauten. »Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und holen Sie ärztlichen oder apothekerlichen Rat ein«, schlägt die Standesvertretung vor.

Zwar sei das politische Anliegen zu gendern anzuerkennen, heißt es. Aber die Formulierung »…oder fragen Sie in Ihrer Apotheke« sei änderungsbedürftig; schließlich sei in der Apotheke nicht irgendeine beliebige Person anzusprechen, sondern entscheidend sei, dass eine Apothekerin oder ein Apotheker kontaktiert werde.

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