Pharmazeutische Zeitung online
 Impfstoffe bestellbar

Ab 8. Februar können Apotheken gegen Covid-19 impfen

Der Startschuss rückt in greifbare Nähe: Ab dem 8. Februar können Apotheken offiziell mit den Covid-19-Impfungen beginnen. Impfstoffe können sie bereits am kommenden Dienstag bestellen. Dabei gelten für Offzinen die gleichen Regeln wie für Arztpraxen.
Stephanie Schersch
28.01.2022  14:04 Uhr

Im Kampf gegen das Coronavirus stehen die Apotheken bereits seit Beginn der Pandemie an vorderster Front. Nun werden sie mit der Covid-19-Impfung auch das schärfste Schwert selbst in die Hand nehmen: Am kommenden Dienstag können die Apotheken erstmals Coronavirus-Impfstoffe für den eigenen Bedarf bestellen. In der Woche darauf (ab dem 8. Februar) wird dann offiziell der Startschuss für die Impfungen in der Offizin fallen. 

In den zurückliegenden Wochen wurden die Rahmenbedingungen für die Apotheken-Impfungen festgezurrt. Bereits seit Anfang Januar laufen bundesweit Schulungen, fachlich sind die Apotheker bereit. Offen war bis zuletzt das Bestellprozedere für die Impfstoffe. Nun steht fest, dass die Apotheken nach den gleichen Regeln wie die Arztpraxen bestellen. Einen Bestelldeckel gibt es nach Angaben des Deutschen Apothekerverbands nur für Comirnaty® (Biontech/Pfizer), der mit 240 Dosen allerdings deutlich höher liegt als in den zurückliegenden Wochen. Für Impfzentren und ihre mobilen Teams  liegt die Grenzen bei 1020 Dosen. Ohne Einschränkung können alle Leistungserbringer weiterhin Spikevax® von Moderna sowie den Kinderimpfstoff (Biontech) bestellen.

Neue PZN für die Apotheke

Bestellen sollen die Apotheken bei ihrem Hauptlieferanten bis spätestens 1. Februar, 18 Uhr. Lagerbestände für die kommenden Wochen sollen die Apotheken dabei nicht aufbauen, stattdessen sollen ausschließlich Impfdosen  für KW 6 geordert werden. Aufträge müssen die Apotheken für jede Betriebsstätte separat übermitteln und nicht gebündelt etwa für die Filialen. Für ihre eigenen Bestellungen gelten dabei besondere PZN: 

  • COMIRNATY 30UG/D BUND APO (17980215)
  • SPIKEVAX MODERNA BUND APO (17980221)
  • COVIDVACC JANSSEN BUND APO (17980238)
  • NUVAXOVID NOV BUND APO (17980244)

Nuvaxovid® wird vorerst nicht in die Apotheken gelangen. Zwar wird die Vakzine am 21. Februar erstmals in Deutschland in die Auslieferung gehen, allerdings sollen nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorerst nur die Länder den Impfstoff bekommen. Auch den Kinderimpfstoff von Biontech können Apotheken nicht für den eigenen Bedarf bestellen. So erlaubt das Gesetz lediglich die Impfung von Über-12-Jährigen in der Apotheke.

Gespräche über die Abrechnung laufen

Voraussetzung für die Bestellung der Impfstoffe ist eine Bescheinigung der jeweiligen Apothekerkammer. Darin bestätigt sie das Vorliegen einer Selbstauskunft, in der die Apotheke die erfolgte Schulung und das Vorhandensein geeigneter Räumlichkeiten erklärt. Vorlegen müssen die Offizinen das Dokument dem Großhandel allerdings nicht. Darüber hinaus muss die Apotheke an das elektronische Meldesystem des DAV angebunden sein, um die erfolgten Impfungen täglich an das Robert-Koch-Institut melden zu können. Weitere Details zu diesem Impfquoten-Monitoring will der DAV zeitnah bekanntgeben. Auch zur Abrechnung der Impfungen gibt es noch offene Fragen. Hierzu seien die Beteiligten im Gespräch, erklärte der DAV.  Er will über das genaue Verfahren Mitte Februar gesondert informieren.

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zeigte sich erfreut über den Startschuss. »Dieses Angebot der Apotheken ist neu, aber wir sind darauf exzellent vorbereitet.«  Impfungen in Apotheken seien sicher und die Apotheker auch auf mögliche Impfreaktionen vorbereitet. »Jeder kann darauf vertrauen, bestens versorgt zu werden.« Grundsätzlich seien die Impfungen in der Apotheke nur eine Ergänzung zu den Angeboten der Arztpraxen und Impfzentren, betonte Overwiening. »Wir wollen diejenigen erreichen, die sich noch nicht impfen lassen konnten, zum Beispiel weil ihnen die Organisation eines Impftermins bisher zu aufwändig war.«

Impfstoffe mit verkürzter Haltbarkeit

Die Apotheken steigen zu einem Zeitpunkt in die Impfkampagne ein, zu dem sich der vorübergehende Impfstoffengpass der zurückliegenden Wochen deutlich entspannt. Wie es aussieht, steht inzwischen sogar mehr Vakzine zur Verfügung als eigentlich benötigt wird. Das zeigt ein Hinweis, den die KBV den Ärzten in ihren »Praxisnachrichten« gibt. Demnach könnten in Kalenderwoche 6 (7. bis 13. Februar) »in Einzelfällen« Impfstoffe mit verkürzter Haltbarkeit in die Auslieferung gehen. Hintergrund sind demnach die Bestellmengen für die kommende Woche (KW 5), die hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. »Dadurch kann der Auftauprozess beim Großhandel teilweise schon früher begonnen haben als üblich.«

Eigentlich werden die Dosen erst beim Beginn der Auslieferung durch die Grossisten schrittweise aufgetaut. Im Kühlschrank sind diese Vakzine dann noch maximal einen Monat lang haltbar. Das BMG appelliert daher an alle Beteiligten, wirklich nur so viele Dosen zu bestellen, wie für die jeweilige Woche gebraucht werden. Zudem sollen die Ärzte laut KBV die Begleitdokumentation der Apotheken sehr genau beachten, aus der die sogenannte Restlaufzeit eindeutig hervorgeht.

 

Mehr von Avoxa