| Lukas Brockfeld |
| 20.04.2026 17:15 Uhr |
Auch Pharma Deutschland kritisiert die geplanten Neuerungen beim Herstellerabschlag und warnt vor negativen Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung. Doch der Verband sieht auch positive Aspekte in dem Gesetzentwurf. »Pharma Deutschland begrüßt zunächst die Abschaffung der Leitplanken und Kombinationsabschläge im AMNOG-System. Damit werden Fehlregulierungen des […] GKV Finanzstabilisierungsgesetz rückgängig gemach«, heißt es in der Stellungnahme. Doch diese sinnvollen Änderungen würden durch die vorgeschlagenen zusätzlichen Preisregulierungsmechanismen konterkariert.
Insbesondere der Herstellerabschlag stößt auch hier auf Ablehnung. Dieser stelle einen direkten Eingriff in die Preise und Mengen der Hersteller dar. Hinzu kämen das AMNOG-Verfahren und regionale Selektivverträge für patentgeschützte Arzneimittel. »Ein dreifacher Eingriff in die Grundpfeiler der Versorgung mit Arzneimitteln durch direkte und additive hintereinander gelagerte Preis- und Volumeneinschnitte wird zwangsläufig dazu führen, dass neue Präparate nicht eingeführt werden und sogenannte Altoriginale vom Markt verschwinden«, warnt der Verband.
Die geplanten Abschläge und Regularien für Impfstoffe sind für Pharma Deutschland nicht nachvollziehbar. Diese stünden dem Ziel entgegen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Produzenten zu stärken und die Importabhängigkeit zu reduzieren. »Aus Sicht von Pharma Deutschland
verkennt der Vorschlag zudem, dass mit dem bestehenden Impfstoffabschlag bereits ein effektives,
zielgenaues Steuerungsinstrument vorhanden ist, das durch die Orientierung am gewichteten Durchschnitt relevanter EU- und EWR-Staaten unter Berücksichtigung realer Umsätze und Kaufkraftparitäten eine präzise Preissteuerung und wirksame Ausgabenbegrenzung ermöglicht, ohne starre und marktferne Preisobergrenzen einzuführen«, heiß es in der Stellungnahme.
Bei homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln sieht Pharma Deutschland keinen Handlungsbedarf. »Bereits heute gibt es keine einheitliche, flächendeckende Erstattung, sondern bewusste, ökonomisch abgewogene Entscheidungen der einzelnen Kassen, ob und in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen die Leistungen als Satzungsleistungen angeboten werden«, schreibt der Verband.