| Lukas Brockfeld |
| 20.04.2026 17:15 Uhr |
Vertreter der Pharmaindustrie warnen vor einer Schwächung der einheimischen Produktion. / © Imago/Funke Foto Services
Die Bundesregierung plant mit dem »Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung«, die stark steigenden Ausgaben der Krankenkassen eindämmen. Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche einschneidende Maßnahmen vor, die bei den Vertretern der Gesundheitsberufe und der deutschen Pharmaindustrie auf erheblichen Widerstand stoßen. Die ABDA kritisiert beispielsweise den Plan, den Kassenabschlag auf 2,07 Euro zu erhöhen. Am heutigen Montag findet eine erste Verbändeanhörung zu dem umstrittenen Spargesetz statt.
Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) bezeichnet das Gesetzesvorhaben in seiner Stellungnahme als eine »Zäsur« und warnt, dass das Prinzip der nutzenbasierten Preisfindung durch das Gesetz unterminiert werde.
Der Verband erklärt, dass die deutsche Pharmaindustrie im Wettbewerb mit den USA und China zunehmend abgehängt werde. Die Bundesregierung habe sich daher im Koalitionsvertrag dazu bekannt, dass sie Deutschland zum innovativsten Pharmastandort weltweit entwickeln wolle. Doch das geplante Spargesetz bewirke das Gegenteil. »Ein zusätzlicher, obendrein dynamischer, Herstellerabschlag, der über die nächsten Jahre rasant und kontinuierlich anwachsen wird, entzieht unmittelbar Investitionsmittel und erzeugt Planungsunsicherheit«, warnt der vfa.
Der Herstellerabschlag vergrößere außerdem das Preisgefälle zwischen Deutschland und den USA, was den frühen Zugang zu innovativen Arzneimitteln erschwere. »Verbunden mit dem Regelungsvorschlag zur Einführung eines Preiswettbewerbs unter patentgeschützten Arzneimitteln ergibt sich ein toxisches Marktumfeld«, so die Einschätzung des vfa.
Der Pharmaverband warnt vor einer Verschlechterung des medizinischen Versorgungsniveaus in Deutschland. Vor allem die Einführung von Rabattverträgen im patentgeschützten Bereich stößt auf den Unmut des vfa. »Künftig entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen allein nach Preiskriterien über die konkrete Therapie mit unterschiedlichen Wirkstoffen für eine Patientin oder einen Patienten, nicht mehr die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Die Verordnungssteuerung hin zu einer möglichst billigen statt einer geeigneten Therapie ist die Konsequenz; Liefer- und Versorgungsengpässe sind die logischen Folgen«, heißt es in der Stellungnahme.