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Palliativmedizin
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Off-Label-Use mit Evidenz

Ob Midazolam in die Nase oder Metamizol unter die Haut: Bei der Palliativversorgung ist der Off-Label-Use alltäglich. Um den Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden, ist eine Anwendung abseits der Zulassung oft die beste Option. Evidenzbasiert sollte sie aber sein. Eine Datenbank schafft den Überblick.
AutorKontaktStefanie Pügge
AutorKontaktAleksandra Dukic-Ott
Datum 10.09.2023  08:00 Uhr

Nutzen versus Risiko

Jeder Off-Label-Use erfordert eine sorgfältige, patientenindividuelle Nutzen-Risiko-Analyse. Dabei spielen zum Beispiel die Verträglichkeit und das Ansprechen bisheriger Therapien, Begleiterkrankungen, die Organfunktionen sowie der aktuelle Zustand der Patienten eine Rolle. Mit Letzterem kann sich auch die Einschätzung zur (Nicht-)Eignung einer Therapie jederzeit wieder ändern. Eine Therapieentscheidung für einen Off-Label-Use sollte sich an folgenden Punkten orientieren [6]:

  1. Zugelassene Behandlungsoptionen sind bei unzureichender Symptomkontrolle ausgeschöpft oder
  2. kommen aufgrund von Neben- oder Wechselwirkungen oder sonstigen, die Therapie gefährdenden Aspekten nicht infrage oder
  3. das außerhalb der Zulassung einzusetzende Medikament stellt die wissenschaftlich belegbar bessere Therapieoption dar und
  4. es besteht die begründbare Aussicht auf den gewünschten Therapieeffekt bei einem geringen Risiko für Komplikationen.

Zwischen In- und Off-Label-Anwendung liegt oft nur ein feiner Unterschied. Dieser kann jedoch relevant sein für die Arzneimittel-Therapiesicherheit. Als Beispiel: Midazolam ist für die Sedierung auf der Intensivstation zugelassen, allerdings nicht für die palliative Sedierung.

Voraussetzung für den Off-Label-Use ist die Aufklärung und das Einverständnis des zu behandelnden Patienten. Auch wenn die Dokumentation im Alltag häufig nicht praktikabel ist und vielfach darauf verzichtet wird, ist ein schriftliches Festhalten des Off-Label-Use in jedem Fall sinnvoll, um Missverständnissen vorzubeugen. So sollte weiteres Gesundheitspersonal, das an der Versorgung beteiligt ist, auf einen Off-Label-Use der Medikamente hingewiesen werden. Ebenfalls sollten Patienten und Angehörige wissen, wenn eine entsprechende Indikation oder Anwendung nicht im Beipackzettel ihres Medikamentes aufzufinden ist.

Arzneistoff Off-Label-Anwendung
Butylscopolamin Indikation: unkontrollierter Speichelfluss (Siallorhö), terminale Rasselatmung
Baclofen Indikation: Schluckauf
Dexamethason Applikation: subkutan
Gabapentin Indikation: Pruritus, Schluckauf
Haloperidol Indikation: Übelkeit
Applikation: subkutan, intranasal
Metamizol Dosierung: > 4 beziehungsweise 5 g/24 h (abhängig von Darreichungsform)
Applikation: subkutan, Dauerinfusion
Metoclopramid Indikation: Gastroparese, opioidinduzierte Übelkeit, Schluckauf
Dosierung: > 30 mg/Tag, Anwendung > 5 Tage
Applikation: subkutan
Midazolam Indikation: Angst, Unruhe
Applikation: subkutan, intranasal
Mirtazapin Indikation: Gastroparese, Insomnie, Pruritus
Morphin und andere Opioide Indikation: Atemnot
Tabelle 2: Beispiele für gängige Arzneistoffe mit OLU in der Palliativmedizin

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