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Palliativmedizin

Off-Label-Use mit Evidenz

Ob Midazolam in die Nase oder Metamizol unter die Haut: Bei der Palliativversorgung ist der Off-Label-Use alltäglich. Um den Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden, ist eine Anwendung abseits der Zulassung oft die beste Option. Evidenzbasiert sollte sie aber sein. Eine Datenbank schafft den Überblick.
AutorKontaktStefanie Pügge
AutorKontaktAleksandra Dukic-Ott
Datum 10.09.2023  08:00 Uhr

Rektale Gabe

Eine weitere Option stellt – bei Akzeptanz der Patienten – die rektale Applikation dar. Einige Arzneimittel stehen bereits als Fertigarzneimittel zur Verfügung, zum Beispiel Metamizol oder Paracetamol als Suppositorien.

Ist kein Handelspräparat zur rektalen Gabe verfügbar, können unter Umständen Tabletten in einem kleinen Volumen suspendiert beziehungsweise gelöst und in das Rektum, etwa mit einem Applikator, verabreicht werden. Säfte zur oralen Einnahme eignen sich aufgrund ihrer hohen Osmolarität in der Regel nicht für diesen Applikationsweg, Infusionslösungen gegebenenfalls schon. So ist etwa die Infusionslösung von Midazolam zwar zur rektalen Gabe geeignet, jedoch nur für Kinder zur Analgosedierung und Prämedikation vor einer Anästhesie zugelassen.

Bei der rektalen Applikation von Flüssigkeit muss berücksichtigt werden, dass Patienten nur ein kleines Volumen von bis zu 10 ml halten können. Teilweise wird der First-Pass-Effekt in der Leber umgangen.

In einigen Fällen kann sich auch die Herstellung von Suppositorien anbieten. Daten für diese Anwendung finden sich nur begrenzt, es sind jedoch Fallberichte oder -serien zu einzelnen Substanzen wie Levetiracetam [23], Baclofen [24] oder Omeprazol [25] veröffentlicht.

Zur Behandlung neuropathischer Tumorschmerzen, die nur teilweise auf Opioid-Analgetika ansprechen, kommt in Deutschland neben Gabapentin häufig Pregabalin zum Einsatz. Für die rektale Gabe von Pregabalin gibt es nur wenige Daten, die in der pall-OLU-Datenbank zusammengetragen sind. Auf Basis von zwei Fallberichten sprechen die Autorinnen und Autoren eine »Kann-Empfehlung« (Empfehlungsgrad 0) für den Fall aus, dass die orale Gabe nicht möglich ist oder andere Arzneimittel zur Symptomkontrolle nicht ausreichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Tageshöchstdosis von Pregabalin zur Anwendung bei neuropathischen Schmerzen 600 mg beträgt, dass die Bioverfügbarkeit bei rektaler Gabe aber verringert sein kann, sodass höhere Dosierungen notwendig werden könnten. Eine Symptomkontrolle und Plasmaspiegelbestimmung werden als Therapie-Monitoring empfohlen.

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