Off-Label-Use mit Evidenz |
Die Auswahl einer individuell geeigneten Darreichungsform ist für den Therapieerfolg entscheidend. Grundsätzlich ist die orale Gabe der bevorzugte Anwendungsweg. Gründe zum Abweichen im palliativen Kontext sind meist Schluckbeschwerden, Übelkeit und Erbrechen, verminderte oder keine Aufnahme von Medikamenten über den Gastrointestinaltrakt durch Tumoren, Fisteln oder Obstruktion.
Ebenso kann die Versorgung im häuslichen Umfeld oder im Pflegeheim eine Umstellung von einer intravenösen Applikationsform zu einer anderen erfordern, um die Versorgung praktikabel zu gestalten. Auch eine Kombination verschiedener Applikationswege kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Dabei hat jede Anwendungsart Vor- und Nachteile. Eine Abweichung von zugelassenen Anwendungswegen obliegt der Verantwortung der Behandelnden.
Die häufigsten eingesetzten Applikationsarten im palliativen Kontext sind:
Die orale Gabe von Arzneimitteln ist der bevorzugte Anwendungsweg, aber bei Palliativpatienten oft keine Option. / Foto: Getty Images/Richard Bailey
Ist die Einnahme von Tabletten oder Kapseln aufgrund von Schluckbeschwerden nicht möglich, kann eventuell auf flüssige Arzneiformen ausgewichen werden. Weiterhin stellen Schmelz-, Sublingual- oder Bukkaltabletten eine Option dar. Zu unterscheiden ist hier der Aufnahmeort der Tabletten. Beispielsweise werden Fentanyl-Sublingualtabletten über die Mundschleimhaut resorbiert, Lorazepam-Schmelztabletten jedoch nur im Mund gelöst, mit dem Speichel heruntergeschluckt und dann über den Gastrointestinaltrakt aufgenommen.
Je nach Eigenschaften können Tabletten gemörsert und suspendiert oder Kapseln geöffnet werden, um den Inhalt mit Flüssigkeit oder weicher Nahrung, zum Beispiel Joghurt, einzunehmen. Wechselwirkungen mit Lebensmitteln sind dabei zu beachten. Das Mörsern von Medikamenten unterliegt nicht der Zulassung und stellt somit immer einen Off-Label-Use dar.
Bei starker Übelkeit und Erbrechen oder Bewusstseinstrübung kommen jedoch nur andere Applikationswege infrage.