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Koalitionsvertrag

Mit Lauterbach und Ampel in die Zukunft

»Mehr Fortschritt wagen« – so haben SPD, Grüne und FDP ihren Koalitionsvertrag genannt. Die Aussagen darin lassen auf Reformen im Apothekenmarkt schließen, werfen aber auch Fragen auf. Unsicher ist, wie sich der Berufsstand der Apotheker mit dem neuen Bundesgesundheitsminister arrangiert.
Jennifer Evans
05.01.2022  13:30 Uhr
Mit Lauterbach und Ampel in die Zukunft

Das knapp 180-seitige Dokument der Ampel-Parteien befasst sich recht ausführlich mit den Apotheken. Fest steht: Die Offizinen stehen vor erheblichen Veränderungen. Nicht zuletzt kündigten die drei Parteien ein zweites Apotheken-Stärkungsgesetz an. Darin wollen sie unter anderem mehr Geld für pharmazeutische Dienstleistungen verankern. Gleichzeitig ist von »Effizienzgewinnen innerhalb des Finanzierungssystems« die Rede. An dieser ­Stelle, wie auch in anderen Passagen des Vertrags, könnte zwischen den Zeilen noch mehr stecken.

Ziemlich klar ist: SPD, Grüne und FDP wollen die Arzneimittelversorgung auf dem Land in Notfallzentren verbessern, indem sie die Apothekenbetriebsordnung flexibilisieren. Durchaus möglich ist, dass dahinter Abgabetresen für Arzneimittel stecken. Das ist zumindest eine Forderung der Grünen. Offen bleibt, wer sie betreiben wird.

Grüne Handschrift

Ebenfalls eine grüne Handschrift trägt das Vorhaben, den Nacht- und Notdienstfonds zu einem Sicherstellungsfonds umzuwandeln. In den vergangenen Jahren wollten die Politiker der Grünen bereits kleineren Apotheken auf dem Land mehr Geld pro Rx-Packung zukommen lassen, während sie bei den größeren umsatzstarken Betrieben kürzen wollten. Wo aber soll die Grenze zwischen großem und kleinem Betrieb verlaufen? Ein solches Konzept könnte sich jedenfalls hinter den Worten »Sicherstellungsfonds« oder »Effizienzgewinne« verbergen. Ein Blick nach Dänemark zeigt: Dort existiert bereits ein Fonds, der Zahlungen an finanzschwächere Offizinen ausschüttet.

Denkbar wäre auch, dass die Koali­tionäre dem Fixhonorar an den Kragen wollen, um das Finanzierungssystem effizienter zu machen. In der Vergangenheit hatten ebenfalls die Grünen eine Umverteilung zugunsten kleiner Apotheken angeregt. Und wollten über eine packungsunabhängige Vergütung die Vorteile der umsatzstarken (Versand-)Apotheken abfedern.

Die gute Nachricht: Mit einem zweiten Apotheken-Stärkungsgesetz soll mehr Geld für die pharmazeutischen Dienstleistungen fließen. Außerdem planen die Ampel-Partner, künftig jene Erleichterungen beizubehalten, die sich während der Pandemie bewährt haben. Weniger Dokumentationspflichten in allen Bereichen des Fünften ­Sozialgesetzbuchs (SGB V) kommt wohl aus der liberalen Ecke der Vertragspartner. Sehr wahrscheinlich ist mit solchen Erleichterungen auch der neue Spielraum bei der Abgabe von Arzneimitteln gemeint.

Lieferengpässe sind generell ein Thema, das die Ampel anpacken will. Einig sind sich die Parteien, die Arzneimittelherstellung inklusive der Wirk- und Hilfsstoffproduktion wieder mehr auf Deutschland und die EU zu konzentrieren. Im Koalitionsvertrag ist von Zuschüssen für die Versorgungssicherheit die Rede, die womöglich im Vorfeld über die Rabattverträge geregelt werden könnten. Attraktiver gestalten wollen die Politiker künftig die Selektivverträge.

Als weitere Lehre aus der Pandemie lässt sich ihr Vorhaben werten, eine dezentrale Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten ins Leben zu rufen und dafür ein »Gesundheits­sicherstellungsgesetz« zu schaffen. Unklar bleibt, ob die Apotheken diese Vorratslager füllen oder betreiben sollen.

Wesentlich konkreter wird es, wenn es um die Weiterentwicklung des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) geht. Der verhandelte Erstattungspreis soll bereits ab dem siebten Monat nach Markteintritt gelten – und nicht erst nach einem Jahr. Zudem sollen die Kassen demnächst die Arzneimittelpreise besser begrenzen können. Aber Achtung: Da die Vergütung für Apotheken aufgrund der 3-Prozent-Marge unter anderem vom Arzneimittelpreis abhängt, könnten diese Pläne spannend werden.

Bei der Cannabis-Abgabe zu Genusszwecken haben sich offenbar ebenfalls die Grünen-Politiker durchgesetzt. Denn dafür soll es demnächst lizenzierte Geschäfte geben, die auf die Qualität der Substanzen achten. Wer jedoch solche Lizenzen erwerben kann, bleibt offen. Die FDP hätte ursprünglich gern die Apotheken einbezogen.

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