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E-Rezept

Testen, bis es klappt

E-Rezept-Start verschoben – es lebe das E-Rezept. Die Voraussetzungen zur bundesweiten Einführung der elektronischen Verordnung sind geändert. Statt eines verpflichtenden Hauruck-Starts zu Jahresbeginn ist nun ein sukzessiver Roll-out geplant, sobald die Prozessketten stabil laufen. Bis dahin sind noch etliche Tests nötig.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 04.01.2022  18:00 Uhr

Der Start der flächendeckenden elek­tronischen Verordnung ist das Projekt des Jahres 2022. Es bedeutet nicht weniger als den Beginn einer neuen Ära in der Arzneimittelversorgung. Der hohe politische Druck bei gleichzeitig schleppender Umsetzung aufgrund einer höchst komplexen Prozesskette wiederum waren das Thema des vergangenen Jahres.

Die großen Anlaufschwierigkeiten im Modellprojekt in der Region Berlin/Brandenburg, die geringe Beteiligung und die demzufolge wenig belastbaren Erfahrungswerte hatten für viel Kritik gesorgt. Ärzte, Apotheker, Rechenzen­tren und Kassen hatten zuletzt unisono auf eine Verschiebung des Starttermins gedrängt. Doch bis kurz vor Jahresende hatte das Bundesministe­rium für Gesundheit (BMG) auf dem verpflichtenden bundesweiten Start zum 1. Januar 2022 beharrt. In letzter Minute kam Ende Dezember der erlösende Brief aus dem BMG: Die Einführung wird verschoben, der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet.

Zuletzt gab es insbesondere beim Abrechnungsprozedere noch grundlegende technische Mängel, die ­erhebliche recht­liche Konsequenzen nach sich ziehen könnten. Das belegte ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbands deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ). Krankenkassen könnten sich aufgrund dieser sicherheitstechnischen Mängel weigern, die Rezepte anzunehmen, so die Befürchtung der ­Juristen. Diese Mängel gilt es zu beheben. Die Gutachter sahen hierbei die Gematik, die den technischen Transportweg des E-Rezepts über die Telematik-Infrastruktur konzipiert hat, in der Pflicht.

Nun lenkt das BMG also ein und gibt den Akteuren mehr Zeit. In dem an die Gematik-Gesellschafter adressierten Schreiben betonte das Ministerium, dass es »deutliche Verbesserungen in der Unterstützung und Verbindlichkeit der Testprozesse« sehen will, »mit klaren Verantwortlichkeiten« und einer »höheren Transparenz über den Projektfortschritt seitens aller Beteiligten«. In den nächsten Wochen heißt es also: testen, testen, testen.

Wie diese Tests genau ablaufen sollen, in welchen Clustern, wer welche Pflichten übernimmt: Darüber müssen sich der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nun zeitnah austauschen. Die Einzelheiten zum weiteren Vorgehen will das BMG – Mehrheitsgesellschafter der Gematik – mit den ­Beteiligten »verbindlich« abstimmen. Vonseiten der Gematik heißt es: »Ab Januar werden die KBV, die Bundes­vereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und die DKG laufend ­Updates zum Ausstattungsgrad der Apotheken, Praxen und Krankenhäuser geben.«

Für die Apotheken gilt ab 1. Januar: Offizinen, die bereits E-Rezept-ready sind und elektronische Verordnungen annehmen möchten, können dies tun. Eine Pflicht dazu besteht nicht. Wer E-­Rezepte annehmen möchte, muss ­vorher auf dem Verbändeportal www.mein-apothekenportal.de den Schalter auf »E-Re­zept empfangen« stellen.

Grundsätzlich müssen sich die Apotheken auf vielschichtige Verordnungswege einstellen. Die KBV hatte bereits Anfang November 2021 in Form einer Richtlinie eine Übergangslösung etabliert. Alle Praxen sollen bis zum 30. Juni 2022 nach wie vor das Muster-16-­Rezept nutzen, wenn das Ausstellen von ­E-Rezepten technisch noch nicht funktioniert. Die elektronische Verordnung wiederum kann via Gematik-App oder als Token-Ausdruck auf Papier in die Apotheke gelangen. Und auch der Weg über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) ist geplant und wird derzeit von der Gematik umgesetzt.

Bis das E-Rezept flächen­deckend ausgerollt sein wird, dürfte noch einige Zeit vergehen. Der Druck auf die Beteiligten für eine schnelle Umsetzung bleibt.

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