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Rx-Abgabe ohne Rezept
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Leitfaden zur neuen Chronikerversorgung

Seit ein paar Tagen dürfen Apotheken Chroniker mit Rx-Arzneimitteln versorgen, ohne dass ein Rezept vorliegt. Dafür gelten enge Voraussetzungen. Was muss bei der praktischen Umsetzung des neuen § 48a Arzneimittelgesetz (AMG)  beachtet werden?
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 07.07.2026  18:00 Uhr

Kann ein Rezept nachgereicht werden?

Für die bereits erfolgte Abgabe grundsätzlich nein; die Abgabe nach § 48a AMG ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern bleibt eine Selbstzahlerleistung und  kann nicht rückwirkend durch ein später ausgestelltes oder nachgereichtes Rezept in eine GKV-Abgabe umgewandelt werden. Die ABDA weist aber darauf hin, dass ein später ausgestelltes Rezept für eine neue, gesonderte reguläre Abgabe verwendet werden kann. Das Rezept darf nur abgerechnet werden, wenn auf seiner Grundlage tatsächlich eine gesonderte Arzneimittelabgabe erfolgt.

Die ABDA weist grundsätzlich darauf hin, dass sich die Regelungen noch ändern könnten, da die praktische Anwendung und Durchsetzung durch die Aufsichtsbehörden der Länder geprüft würden.

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