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Molnupiravir

Lagevrio darf nicht mehr abgegeben werden

Die Europäische Arzneimittelagentur spricht sich gegen eine Zulassung des bereits eingesetzten Covid-19-Medikaments Lagevrio® mit dem Wirkstoff Molnupiravir aus. In Deutschland darf das Präparat damit nicht mehr abgegeben werden.
Daniela Hüttemann
24.02.2023  16:30 Uhr

Die EMA hat sich Zeit gelassen bei der Bewertung von Molnupiravir (Lagevrio® von MSD). Das erste Review-Verfahren startete bereits im November 2021. Die EMA hatte damals ihren Mitgliedstaaten lediglich Empfehlungen zum Einsatz gegeben; die einzelnen Mitgliedstaaten konnten entscheiden, ob sie den Einsatz von Molnupiravir erlauben. Deutschland beschaffte direkt größere Mengen, die sich jedoch als Ladenhüter entpuppten.

Erst diese Woche ist nun der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA zu dem Schluss gekommen, die reguläre Zulassung nicht zu empfehlen. Laut EU-Behörde kann Lagevrio das Risiko für eine Hospitalisierung oder Tod bei Covid-19-Patienten mit einem Risiko für einen schweren Verlauf nicht reduzieren. Auch die Krankheitsdauer konnte nicht verkürzt werden. Es konnte keine Subgruppe identifiziert werden, die einen klinisch relevanten Benefit hat. 

Die Bewertung erfolgte auf Basis einer placebokontrollierten Studie mit 1400 nicht hospitalisierten, nicht geimpften Erwachsenen mit mindestens einem Risikofaktor für einen schweren Covid-19-Verlauf, die Hersteller MSD abgeliefert hatte, sowie auf weiteren Daten aus anderen Studien und Anwendungen.

Anders als Nirmatrelvir (Paxlovid™) ist Molnupiravir nicht spezifisch gegen Coronaviren entwickelt worden, sondern gegen Influenza. Auch der Wirkmechanismus ist ein anderer: Molnupiravir ist ein Prodrug, dessen Metabolit durch die virale RNA-Polymerase in die Virus-RNA eingebaut wird. Das führt zu Fehlern und hemmt die Virusreplikation. Nirmatrelvir dagegen hemmt ein bestimmtes Enzym von SARS-CoV-2, die Protease 3CL.

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