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Klinoptilolith

Heilmittel oder Humbug?

26.06.2012  13:51 Uhr

Von Ursula Lang / Ein heilpraktischer Ratgeber propagiert aktuell das Vulkanmineral Klinoptilolith als Heilmittel. Es soll den Körper entgiften, den Säure-Base-Haushalt regulieren, den Silizium-, Calcium- und Kaliumstoffwechsel bereichern und äußerlich angewendet die Symptome verschiedener Hauterkrankungen lindern. Sollten sich all diese Wirkungen belegen lassen, müsste Klinoptilolith eigentlich als Arzneimittel eingestuft werden.

Klinoptilolith gehört zur Gruppe der Zeolith-Minerale, die häufig in Vulkangebieten zu finden sind. Zeolithe weisen ein mikroporöses Gerüst aus sich abwechselnden [SiO4]- und [AlO4]-Tetra­edern auf. Daraus ergibt sich eine Struktur mit Hohlräumen, vergleichbar einem mineralischen Schwamm. Durch die zahlreichen Poren und Kanäle verfügen Zeolith-Minerale über eine enorm große innere Oberfläche und können Moleküle adsorbieren, die einen kleineren Durchmesser besitzen als die Porenöffnungen. Da Zeolithe eine anionische Gerüstladung aufweisen, nehmen sie zum elektrischen Ladungsausgleich Alkali- und Erdalkali-Ionen auf.

 

Verwendung von Klinoptilolith

 

Zeolith- und Klinoptilolith-Minerale werden vielfach technisch genutzt. Sie finden Verwendung in Umweltschutz und Aquaristik zur Verbesserung der Wasserqualität, in der Massentierhaltung als Ballaststoff in Futtermitteln und zur Geruchselimination von Katzenstreu.

Die Ionenaustauschfunktion und die adsorptiven Kräfte sollen nun auch zum Wohle des Menschen genutzt werden, um dem Körper schädliche Stoffe zu entziehen. Klinoptilolith nimmt – im Austausch gegen Na+, K+ oder Ca2+ aus dem Inneren des Mineralgerüsts – Kationen auf, zu denen es eine höhere Affinität besitzt. Neutrale Stoffe oder Gase können adsorptiv gebunden und dann ausgeschieden werden. Klinoptilolith quillt durch Aufnahme von Wasser auf, soll dadurch die Darmtätigkeit anregen und die Elimination der adsorptiv gebundenen Stoffe fördern.

 

In Beiträgen in der eher esoterisch denn wissenschaftlich orientierten Zeitschrift »Raum und Zeit« stellt Karl Hecht, ein emeritierter Professor für Physiologie, die Hypothese auf, Schadstoffe, Lärm und Elektrosmog führten bei Menschen zu Gesundheitsverschmutzung, Dysmineralose (Ungleichgewicht der Mineralien) und verminderter Bioelektrizität (elektrochemische Signalübertragungen an Nerven- und Muskelzellen). Klinoptilolith wird sodann als »Basistherapeutikum bei allen chronischen Erkrankungen einschließlich Tumorerkrankungen« empfohlen und zudem als Mittel beschrieben, das den Alterungsprozess verlangsamt und die Leistungsfähigkeit steigert.

 

Rechtliche Einordnung

 

Manche Hersteller bringen Klinoptilolith als Medizinprodukt auf den Markt und müssen dafür laut Medizinprodukte­gesetz (MPG) ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Das MPG schreibt zwar vor, dass die Eignung von Medizinprodukten durch eine Bewertung anhand von klinischen Daten zu belegen ist. Die Definition von klinischen Daten gemäß MPG gestattet aber auch das Einreichen von Literaturdaten und Berichten über klinische Erfahrungen »ähnlicher Medizinprodukte«. Anwendungsbeobachtungen einzelner Ärzte oder Heilpraktiker sind jedoch keineswegs vergleichbar mit randomisierten klinischen Studien, wie sie in Arzneimittelzulassungsverfahren obligatorisch sind.

 

Sehr häufig werden Klinoptilolith-Produkte als Lebensmittel beziehungsweise Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gebracht. Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz verbietet zum Schutz der Verbraucher, dass »einem Lebensmittel der Anschein eines Arzneimittels gegeben wird« und versagt krankheitsbezogene Werbung gegenüber Verbrauchern. Bereits in den Jahren 2001 und 2003 informierte die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker über ein ähnliches Zeolith-Produkt (Megamin) als nicht zugelassenes und damit nicht verkehrsfähiges Arzneimittel.

 

Häufig wird behauptet, dass Klinoptilolith nicht resorbiert werde und deshalb völlig unbedenklich für den Menschen sei. In einer Studie mit Milchkühen, denen Zeolith als Zusatzstoff im Futter verabreicht wurde, stellte man jedoch außer dem erwünschten positiven Einfluss auf den Calciumspiegel auch eine Hypophosphatämie sowie erheblich erhöhte Aluminiumwerte im Serum fest.

 

Am 14.12.2011 erfasste das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Klinoptilolith unter der Schnellwarnungsnummer 2011/1849 als »nicht zugelassene neuartige Lebensmittelzutat in Nahrungsergänzungsmitteln«. Das BVL und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wollen zur Einstufung von Stoffen, die als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, eine gemeinsame Expertenkommission einrichten. Bleibt zu hoffen, dass dann auch Klinoptilolith-Produkte hinsichtlich Sicherheit und Verkehrsfähigkeit bewertet werden. / 

Literatur

1)    Werner Kühni: Heilen mit dem Zeolith-Mineral Klinoptilolith. Aarau und München 2012.
2)    Karl Hecht: Naturmineralien. Teil 1. Schätze für unsere Gesundheit. In: raum & zeit. 151(2008), S. 15-20; sowie Karl Hecht: Naturmineralien. Teil 2. Die erstaunliche Kraft des Zeolith. In: raum & zeit. 152(2008), S. 27-32.
3)    Medizinproduktegesetz(MPG), insbesondere § 19 „Klinische Bewertung, Leistungs-bewertung“   und § 3 (25) „Begriffsbestimmung  Klinische Daten“ .

4)    Lebensmittel- , Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetz (LFGB),  insbesondere § 11 „Vorschriften zum Schutz vor Täuschung“ und §12 „Verbot der krankheitsbezogenen Werbung“.
 http://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/ (letzter Zugriff 20.06.2012)
5)    AMK-Meldung (Informationen)   20.02.2001: Megamin – ein neues Wundermittel ? In: Phar-mazeutische Zeitung  8 (2001), S. 9; sowie AMK-Meldung (Informationen)  05.08.2003: Megamin – ein neues Wundermittel ?  In: Pharmazeutische Zeitung 32 (2003), S. X.
6)    European Food Safety Authority (EFSA)-Gutachten über die Sicherheit von Zeolith (Natrium-Aluminiumsilikat, synthetisch) zur Senkung des Risikos von Milchfieber bei Milchkühen. veröffentlicht am  01.08.2007.
www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/523.htm (letzter Zugriff 20.06.2012).
7)    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel ( RASFF) : Alle Meldungen in 2011 (erschienen am 06.01.2012), S. 23. www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/04_Schnellwarnsystem/02_rasffmeldungen_vergangener_Jahre/04_LM/lm_schnellwarnsystem_rasff_zusammenstellung_lm_2011.pdf
8)    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Gemeinsame Expertenkommission des BVL und des BfArM. www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/07_Expertenkommission/lm_expertenkommission_node.html (letzter Zugriff am 20.06.2012)

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