| Cornelia Dölger |
| 18.06.2026 16:05 Uhr |
Der Kassenabschlag für Apotheken soll laut Gesetzesentwurf zur Beitragsstabilisierung ab Januar um 30 Cent steigen. / © Imago/Zoonar
Bis zum kommenden Montag sollten die Änderungsanträge für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorliegen, an dem Tag lädt der Gesundheitsausschuss des Bundestags zur Anhörung. Fast 100 Verbände sollen zu den Sparvorschlägen, die teils tiefe Einschnitte in den jeweiligen Sektoren vorsehen, Stellung nehmen. Die Diskussionen dürften hitzig werden; Kritik am Spargesetz kommt von etlichen Seiten.
Wie SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis mitteilte, sollten die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung anschließend umfassend ausgewertet werden. Bei »einer Reform dieser Größenordnung« brauche es Zeit und Sorgfalt, daher sei die ursprünglich für den 26. Juni vorgesehene finale Lesung im Bundestag auf den 10. Juli verschoben worden.
Für die Apotheken sehen die Sparpläne einen um 30 Cent auf 2,07 Euro erhöhten Kassenabschlag vor. Dass dieser die gerade erst verkündete Fixumserhöhung auf 9,50 Euro teilweise wieder aufzehren und das erklärte politische Ziel der Apothekenstärkung damit ad absurdum führen würde, befürchtet die Apothekenseite. Die ABDA bezog jetzt klar Stellung gegen solche Pläne. Auch aus verschiedenen politischen Lagern kommen Bedenken.
Ob es am Ende aber tatsächlich 30 Cent sind, die bei den Apotheken on top kommen, ist noch nicht final geklärt. Wie der Unions-Apothekenberichterstatter Stephan Pilsinger (CSU) der PZ sagte, sei es politischer Konsens, dass alle Akteure im Gesundheitssystem ihren Sparbeitrag leisten müssten, auch die Apotheken. »Wie hoch dieser Beitrag schlussendlich ausfällt, darüber wird koalitionsintern noch verhandelt.«
Er selbst sei bei den Gesprächen zwar nicht dabei, sagte Pilsinger. »Die Unterhändlerinnen der Union achten in ihren Gesprächen aber darauf, dass die durch die Fixumserhöhung erreichte Entlastung nicht durch die neue Belastung aufgefressen wird; sonst hätten wir uns diese Maßnahmen auch gleich sparen können.« Unklar ist derzeit, ob das Thema Kassenabschlag womöglich bereits in einen Änderungsantrag eingeflossen ist.
Nach dem vehementen Feedback auf die rigiden Sparpläne wird dem Vernehmen nach im BMG über zahlreiche mögliche Anpassungen diskutiert. Sehr wacklig soll etwa inzwischen der für die Pharmaunternehmen vorgesehene zusätzliche Abschlag sein. Gegen den Hebel war die Pharmaindustrie Sturm gelaufen, der politische Druck hatte sich durch die Ankündigung zweier Pharmariesen erhöht, die Investitionen angesichts der Sparpläne drastisch zurückzuschrauben.
Was den Apothekenabschlag angeht, sieht sich Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD), der aktuell auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) ist, in einem Zwiespalt. Philippi betonte gegenüber der PZ, dass das erhöhte Fixum in Kombination mit dem ebenfalls politisch abgeschlossenen Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) zur Apothekenstärkung beitrage. »Eine gleichzeitige Erhöhung des Apothekenabschlags wirkt diesem Ziel jedoch entgegen und wird die erhoffte positive Wirkung durch die Fixumserhöhung vermindern.«
Und dennoch: Das Spargesetz ziele auf eine gleichmäßige Belastung von Leistungserbringenden und Versicherten, so Philippi. »Wenn einseitig Belastungen zurückgenommen werden, würde das den austarierten Konsens unterlaufen.« Vor diesem Hintergrund erscheine eine Beteiligung der Apotheken »sachgerecht«, sie lasse sich aber gleichzeitig »im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation vieler Apotheken nicht uneingeschränkt befürworten«.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum GKV-Spargesetz betont, eine zusätzliche Belastung durch einen höheren Abschlag würde die wohnortnahe Arzneimittelversorgung weiter unter Druck setzen und der angekündigten strukturellen Stärkung der Apotheken zuwiderlaufen. Allerdings stellte er die Frage der Abschlagserhöhung in einen Zusammenhang mit einer Erhöhung des Apothekenfixums, die seit Kurzem amtlich ist.