Grippe-Impfungen in Apotheken sollen zur Regelversorgung werden |
Das Bundesgesundheitsministerium will Grippeschutzimpfungen in Apotheken in die Regelversorgung überführen. / Foto: imago images/Sven Simon
Seit dem März 2020 dürfen Apotheken im Rahmen von Modellvorhaben Grippeschutzimpfungen verabreichen. Im Masernschutzgesetz hatten Union und SPD damals gemeinsam beschlossen, dass Krankenkassen und Gruppierungen von Apotheken entsprechende Verträge abschließen können. Seitdem ist viel passiert: Mehre Apothekerverbände, aber auch andere Apotheken-Gruppierungen, haben Modellvorhaben begonnen und regionale Modellprojekte ins Leben gerufen. Die PZ hatte zuletzt im Spätsommer 2021 über den Zwischenstand berichtet: Demnach sind seit dem Herbst 2021 in zehn der 17 Kammerbezirke Apotheken in Grippeschutzimpfungen involviert. In ihrer ersten Impf-Saison hatten die Pharmazeuten rund 1300 Menschen gegen Influenza geimpft.
Die Standesvertretung der Apotheker hatte sich zuletzt vehement dafür eingesetzt, die Impfungen in die Regelversorgung zu überführen, damit sie flächendeckend angeboten werden können. Diesem Vorschlag will das Bundesgesundheitsministerium nun nachkommen. Der PZ liegen fachfremde Änderungsanträge zum Pflegebonusgesetz vor, in denen auch die Apotheken-Impfungen thematisiert werden. Demnach soll dem Bundestag vorgeschlagen werden, dass Apotheken in einem neuen Abschnitt (Paragraph 20c) des Infektionsschutzgesetzes genannt werden. Darin soll festgehalten werden, dass Apotheken alle erwachsenen Personen gegen Influenza immunisieren dürfen, wenn sie an einer ärztlichen Schulung teilgenommen haben und die Teilnahme bestätigt wurde. Die Impfungen müssen zudem in einer öffentlichen Apotheke stattfinden. Zur Begründung heißt es seitens des BMG: »Mit den Änderungen soll zur Erhöhung der Impfquoten bei Grippeschutzimpfungen in Deutschland ein weiterer, niedrigschwelliger Zugang für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dauerhaft ermöglicht werden.«
Auch die Inhalte der ärztlichen Schulungen sollen im Infektionsschutzgesetz genauestens festgehalten werden. Unter anderem müssen die Apotheker Kenntnisse über Kontraindikationen und über Notfallmaßnahmen bei möglichen akuten Impfreaktionen erwerben. Klar ist aber: Apothekerinnen und Apotheker, die bereits an einer Schulung für ein Modellvorhaben teilgenommen haben, gelten als geschult und haben die Impfberechtigung dauerhaft erworben. Für alle noch nicht geschulten Pharmazeuten sollen die Bundesapothekerkammer und die Bundesärztekammer gemeinsam Schulungen entwickeln. Für diese gemeinsame Erarbeitung will das BMG den beiden Parteien eine Frist setzen, die im Entwurf allerdings noch nicht genannt ist.
Auch die Vergütung für die Grippeschutzimpfungen in Apotheken soll neu vereinbart werden. Bislang wurden die Honorare in Selektivverträgen – je nach Modellvorhaben – unterschiedlich geregelt. Nun soll eine bundesweite Vergütung her, die zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt werden soll. Innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen beide Parteien eine Lösung präsentieren. Ausdrücklich miteinbezogen werden soll auch der PKV-Verband. Das heißt also: Sollte der Bundestag die Vorschläge beschließen, dürften Apotheken auch PKV-Versicherte impfen.