Grippe-Impfungen in Apotheken sollen zur Regelversorgung werden |
Zur Sicherstellung der Qualität will das BMG auch einige Ergänzungen in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) etablieren. Der Apothekenleiter muss demnach sicherstellen, dass Impfungen nur angeboten werden, wenn die bei ihm angestellten Pharmazeuten berechtigt sind, eine geeignete Räumlichkeit zur Verfügung steht und eine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist. Bevor die Apotheken Impfungen anbieten, müssen sie dies gegenüber der Landesbehörde anmelden und eventuelle Räumlichkeiten sowie mögliche Änderungen an diesen Räumlichkeiten anzeigen. Zudem müssen die Apotheken im Qualitätsmanagementsystem Festlegungen treffen, unter anderem zur Vorbereitung der Impfung, zur Impf-Aufklärung und Einholung der Einwilligung und zur Anamnese. Des Weiteren sollen in der ApBetrO mehrere neue Passagen zur Meldepflicht, zur Impf-Aufklärung, zu den Eintragungen in Impf-Ausweisen und zur Hygiene etabliert werden.
Apotheken, die bereits an Modellvorhaben beteiligt sind, sollen innerhalb einer noch unklaren Frist gegenüber der zuständigen Behörde nachmelden, dass die Räumlichkeiten und qualitativen Voraussetzungen auch für eine dauerhafte Impf-Tätigkeit gegeben sind.
Das Pflegebonusgesetz wurde in seiner ersten Fassung schon Ende März 2022 von der Bundesregierung beschlossen. Anfang April war es dann im Rahmen einer ersten Lesung vom Bundestag besprochen worden. Kern des Gesetzes sind Bonuszahlungen an Pflegekräfte. Jetzt will das BMG das Vorhaben aber auch als »Omnibusgesetz« nutzen, um fachfremde Reformen unterzubringen. Das Gesetz könnte noch vor der Sommerpause in zweiter Lesung vom Bundestag beschlossen werden.