Der Gesundheitsausschuss kam im Paul-Löbe-Haus in Berlin zusammen. / © Getty Images/Achim Thomae
In der Gesundheitspolitik stehen aktuell einige einschneidende Reformvorhaben an. Am Mittwochnachmittag fand daher die Anhörung zur Änderung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt. Insgesamt gibt es zwölf Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung verabschiedet werden sollen.
Die Anträge behandeln unter anderem die Vergütungsregelungen in der psychotherapeutischen Versorgung, die Krankenhausfinanzierung, Hybrid-DRGs, die Hilfsmittelversorgung, die Verwaltung der Krankenkassen, die Vergütung von Zytostatika, die Abrechnung digitaler Gesundheitsanwendungen und Therapien mit cannabishaltigen Arzneimitteln.
Im Vorfeld wurde insbesondere über die geplante Wiedereinführung apothekenbezogener Zytostatika-Ausschreibungen diskutiert. Auch ein in der Reform vorgesehenes Dispensierrecht für Ärzte in Notfallpraxen sorgt in der Apothekerschaft für erheblichen Unmut.
Die viel diskutierten Zytostatika-Ausschreibungen nahmen bei der Anhörung viel Raum ein. So fragte CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger den Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA), welche Folgen die Wiedereinführung apothekenbezogener Zytostatika-Ausschreibungen hätte.
VZA-Präsident Michael Marxen fand deutliche Worte: »Der Gesetzgeber hat diese Ausschreibungen 2017 aufgrund gut belegter Versorgungsprobleme verboten. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass diese Probleme mit der neuen Regelung beherrschbar werden. Onkologische Versorgung ist hochkomplex und braucht multiprofessionell eingespielte Strukturen. Auch in den Kliniken und Praxen herrscht Entsetzen darüber, dass dieser gescheiterte Irrweg wieder ausgegraben werden soll«, sagte Marxen und warnte vor einer »Zerschlagung« der flächendeckenden Infrastruktur hochspezialisierter Apotheken.
ABDA-Präsident Thomas Preis bestätigte, dass die Zytostatika-Ausschreibungen in der Vergangenheit sehr negative Auswirkungen hatten. »Das sollte sich nicht wiederholen. Die Regelungen im jetzigen Entwurf reichen nicht. Die meisten onkologischen Wirkstoffe müssen entweder sofort oder innerhalb weniger Stunden angewendet werden. Die erforderlichen hochspezialisierten Produktionsstrukturen in den Apotheken sowie das besonders qualifizierte Personal lassen sich nicht kurzfristig hoch- und herunterfahren«, sagte der Apotheker und warnte vor dem unwiederbringlichen Verlust der aktuell vorhandenen Strukturen. »Das hätte erhebliche Nachteile für die Resilienz unseres Systems«, sagte Preis.