| Alexandra Amanatidou |
| 02.10.2026 14:30 Uhr |
»Es geht um die Frage, wie eine hoch spezialisierte, zeitkritische und regional funktionierende Versorgungsstruktur für schwer kranke Menschen dauerhaft gesichert werden kann«, warnen der Thüringer Apothekerverband (ThAV) und die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) in ihrem Schreiben. / © imago images/Future Image
Seit etwa einer Woche kursiert die Meldung, dass die Bundesregierung plant, Ausschreibungen für Zytostatika und Hilfsmittel wieder einzuführen. Sie soll in das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Notfallversorgung eingebracht werden, das 2027 in Kraft treten soll. Im Omnibusverfahren sollen weitere Sparmaßnahmen umgesetzt werden, von denen auch die Apotheken betroffen sein sollen.
Nachdem bereits der Deutsche Apothekerverband (DAV) vor einer Wiedereinführung gewarnt hat, tun dies nun auch der Thüringer Apothekerverband (ThAV) und die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT). Diese könnte »weitreichende Folgen« für die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten haben. In ihrem Schreiben bitten sie die Mitglieder des Gesundheitsausschusses, zu beachten, dass es Zytostatika-Ausschreibungen bereits im Jahr 2017 gab. Dieses System sei damals bewusst beendet worden.
Damals seien »verspätete oder ausgefallene Therapien« dokumentiert worden. Es habe auch »stundenlange Wartezeiten schwer kranker Patientinnen und Patienten sowie medizinische Zwischenfälle« gegeben. Laut LAKT und ThAV sind diese Probleme immer noch aktuell.
»Krebsinfusionen sind keine Fertigarzneimittel, die lediglich aus einem Lager entnommen und ausgeliefert werden. Sie werden unter Reinraumbedingungen individuell für einzelne Patientinnen und Patienten hergestellt«, so die Thüringer in ihrem Schreiben. Dafür sei eine enge und kurzfristig handlungsfähige Zusammenarbeit zwischen onkologischer Praxis und herstellender Apotheke erforderlich. »Gerade in einer Versorgung, bei der kurzfristige Änderungen am Behandlungstag erforderlich sein können, ist die räumliche und organisatorische Nähe kein bloßer Komfortfaktor.«
Bundesweit gebe es nur noch rund 250 hoch spezialisierte Apotheken, die diese Versorgung sicherstellen würden. »Diese Betriebe verfügen über Reinraumlabore, aufwendige Produktionsstrukturen und besonders qualifiziertes Personal«, so Kammer und Verband. »Solche Strukturen können nicht abhängig vom Ausgang einer Ausschreibung für zwei oder vier Jahre stillgelegt und anschließend wieder ohne Weiteres hochgefahren werden.« Würde eine Apotheke wesentliche Versorgungsaufträge verlieren, bestünde das Risiko, dass Produktionskapazitäten und Fachpersonal »dauerhaft« aus der Versorgung verschwinden könnten.
Laut LAKT und ThAV hätte der Verlust dieser Strukturen Auswirkungen über die onkologische Versorgung hinaus. Denn diese Apotheken stellen auch parenterale Schmerzlösungen für die Palliativversorgung sowie Ernährungslösungen und Infusionen mit Antibiotika und Virostatika her.
»Es geht bei dieser Entscheidung nicht allein um die wirtschaftlichen Interessen einzelner Apotheken. Es geht um die Frage, wie eine hoch spezialisierte, zeitkritische und regional funktionierende Versorgungsstruktur für schwer kranke Menschen dauerhaft gesichert werden kann«, so Verband und Kammer.