| Alexandra Amanatidou |
| 02.10.2026 14:30 Uhr |
Auch onkologische Praxen müssten mit einem höheren Aufwand rechnen, da sie mit mehreren verschiedenen Lieferapotheken zusammenarbeiten müssten. »Damit vervielfachten sich Ansprechpartner, Bestell- und Abstimmungsprozesse sowie Lieferwege«, so die Unterzeichner des Schreibens. Dadurch seien zusätzliche Schnittstellen und damit zusätzliche potenzielle Fehlerquellen entstanden.
Laut LAK und ThAV würde die Wiedereinführung außerdem einen strukturzerstörenden Preiswettbewerb um hochspezialisierte Versorgungsstrukturen auslösen. Die Gesundheitsministerkonferenz habe 2016 ausdrücklich vor den strukturellen Folgen solcher Exklusivverträge gewarnt. In einem ohne Gegenstimme gefassten Beschluss wurde fest, dass Exklusivverträge zwar kurzfristig Einsparungen bewirken könnten, zugleich aber eine »Zerschlagung bestehender Versorgungsstrukturen« zu befürchten sei.
Tatsächlich zählen Zytoverträge auch zu den Empfehlungen der »Finanzkommission Gesundheit«. Demnach ließen sich damit bis zu 200 Millionen Euro einsparen. Anfang des Jahres hatte die Kommission 66 Empfehlungen vorgestellt, um Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu erreichen.
Die Kammer und der Verband stellen dies jedoch infrage. Mit dem Schiedsspruch zur Hilfstaxe vom 9. September 2026 wurden die Abrechnungspreise für zahlreiche in der Onkologie eingesetzte Arzneimittel deutlich abgesenkt. Laut Berechnungen des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) führen die neuen Preise seit dem 1. Oktober 2026 zu einer Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen von mehr als 160 Millionen Euro jährlich. Weitere Einsparungen in Höhe von mindestens 36 Millionen Euro ergeben sich zudem aus den gemeinsamen Rabattverträgen.
Am 7. Oktober soll es eine Anhörung zu den Änderungen im Bundestag geben. Anschließend soll die Notfallreform in zweiter und dritter Lesung im Plenum beschlossen werden. Der Bundesrat könnte sich nach den derzeitigen Plänen am 16. Oktober mit dem Vorhaben befassen. »Damit besteht nur ein äußerst begrenzter Zeitraum, um eine Regelung zu bewerten, die tief in bestehende onkologische Versorgungsstrukturen eingreifen kann«, warnen Verband und Kammer.