| Alexandra Amanatidou |
| 02.10.2026 16:20 Uhr |
In einer öffentlichen Anhörung mit Sachverständigen wird der Gesundheitsausschuss am kommenden Mittwoch, dem 7. Oktober, die vorgesehenen Änderungen zu Zytostatika beraten. / © Imago/Klaus Martin Höfer
In einem Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses haben die Landesapothekerkammer Thüringen und der Thüringer Apothekerverband vor Versorgungslücken im Hinblick auf neue Zytostatika-Ausschreibungen gewarnt.
Nun gibt es erste Reaktionen aus Seite der Union. »Die Sorgen der Apothekerinnen und Apotheker mit Blick auf die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten nehmen wir sehr ernst«, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Simone Borchardt (CDU), gegenüber der PZ.
Gerade bei patientenindividuellen Zytostatika müsse eine verlässliche und qualitativ hochwertige Versorgung jederzeit gewährleistet bleiben. Der Vorschlag, apothekenbezogene Ausschreibungen wieder zu ermöglichen, gehe auf eine Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit zurück und werde derzeit im Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Beiträge diskutiert, so Borchardt.
Tatsächlich sollen den Berechnungen der von der damaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beauftragten Expertinnen und Experten zufolge circa 200 Millionen Euro pro Jahr gespart werden. Die Apotheken bezweifeln jedoch, dass sich die Maßnahme wirtschaftlich auszahlen wird. Nach einem Schiedsspruch vom 9. September 2026 gelten ab dem 1. Oktober neue Preise in der Hilfstaxe.
Da die dabei erzielten Herstellerrabatte an die Krankenkassen weitergegeben werden, werden nach vorläufigen Berechnungen Einsparungen von rund 160 Millionen Euro jährlich erwartet, so der Deutsche Apothekerverband (DAV) in seiner Stellungnahme. Zyto-Apotheken berichten gegenüber der PZ, dass sich die Herstellung mit den neuen Preisen kaum noch wirtschaftlich darstellen lasse.
Wie die gesundheitspolitische Sprecherin der Union mitteilte, wird der Gesundheitsausschuss am kommenden Mittwoch, dem 7. Oktober, die vorgesehenen Änderungen in einer öffentlichen Anhörung mit Sachverständigen beraten. Dabei werden auch die betroffenen Apothekerverbände sowie der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker gehört.
»Diese Hinweise werden wir sehr genau prüfen und in die weiteren Beratungen einbeziehen«, sagte Borchardt und fügte hinzu: »Denn klar ist: Versorgungssicherheit muss auch bei notwendigen Einsparungen gewährleistet bleiben.«
Exklusivverträge zwischen Kassen und einzelnen Apotheken in der Zytostatika-Versorgung gab es bereits ab 2011, verstärkt ab 2015, nachdem das Bundessozialgericht die Rechtmäßigkeit der Ausschreibungen explizit bestätigt hatte. Die Folgen für die Versorgungslandschaft und die Wahlfreiheit der Patienten wurden hingegen auch von der Politik kritisch gesehen. Deshalb wurden die Zyto-Verträge mit dem GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz im Jahr 2017 wieder abgeschafft.
Auch der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) hat einen Brief an den baden-württembergischen Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand (Bündnis 90/Die Grünen) geschrieben und sich gegen die geplante Sparmaßnahme positioniert.