| Alexandra Amanatidou |
| 07.10.2026 10:45 Uhr |
Unter dem Betreff »Gemeinsam für Mensch und Gesundheit« warnen Apotheken und Arztpraxen in einem Schreiben vor einer Wiedereinführung von Zytostatika-Ausschreibungen. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
In dem Brief, den die Vereinigung zusammen mit mehreren Fachärzten für Innere Medizin und Onkologie geschrieben hat, heißt es, dass Chemo- und Immuntherapien nicht »fertig aus der Packung« kämen. Unter dem Betreff »Gemeinsam für Mensch und Gesundheit« warnen Apotheken und Arztpraxen darin vor einer Wiedereinführung von Zytostatika-Ausschreibungen. Diese soll in das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Notfallversorgung eingebracht werden, das 2027 in Kraft treten soll. Darüber wird heute Nachmittag im Gesundheitsausschuss beraten.
Der Brief ist auch adressiert an die parlamentarischen Staatssekretäre Christiane Schenderlein und Georg Kippels, die Vorsitzenden und die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages sowie die Fraktionsvorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien.
Chemo- und Immuntherapien werden laut dem Brief für Patientinnen und Patienten einzeln in einem Reinraumlabor gemischt – oft erst, wenn die Patientin oder der Patient in der Praxis sitzt und die Blutwerte zeigen, dass sie oder er die Therapie verträgt.
Aktuell gebe es rund 250 spezialisierte Apotheken in Deutschland, die diese Leistung erbringen und meistens in wenigen Minuten Entfernung zur Praxis stehen würden. »Das dient den Patienten, ist optimal für deren Versorgung und spart durch die nur so mögliche Vermeidung von Verwürfen von Zubereitungen erhebliche Summen für die Solidargemeinschaft«, heißt es in dem Brief.
Eine neue Ausschreibung würde kein Geld sparen, sondern Patientinnen und Patienten gefährden, Praxen belasten und mittelständische Strukturen zerstören, die der kritischen Infrastruktur angehören. Dadurch wäre auch die Sicherheit der flächendeckenden Versorgung gefährdet. »Wir bitten und fordern eindringlich, diese Maßnahme aus dem Gesamtpaket zu streichen«, so die Forderung an den Gesundheitsminister.
Bereits ab 2011, verstärkt jedoch ab 2015, nachdem das Bundessozialgericht die Rechtmäßigkeit der Ausschreibungen explizit bestätigt hatte, gab es Exklusivverträge zwischen Krankenkassen und einzelnen Apotheken in der Zytostatika-Versorgung. Die Folgen für die Versorgungslandschaft und die Wahlfreiheit der Patienten wurden jedoch auch von der Politik kritisch gesehen. Deshalb wurden die Zyto-Verträge mit dem GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz im Jahr 2017 wieder abgeschafft.
Auch andere Verbände haben sich bereits an die Politik gewandt und vor einer Wiedereinführung gewarnt. So schickten unter anderem der Thüringer Apothekerverband (ThAV) und die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) ein Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) wandte sich an den baden-württembergischen Gesundheitsminister.