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Anhörung im Gesundheitsausschuss
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Zyto-Ausschreibungen gefährden Patienten und Apotheken

Am Mittwochnachmittag fand im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine Anhörung zu den Sparplänen der Bundesregierung statt. Die umstrittene Wiedereinführung apothekenbezogener Zytostatika-Ausschreibungen stieß bei den befragten Experten auf deutliche Ablehnung.
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 07.10.2026  18:31 Uhr
Datum Aktualisiert am 07.10.2026  18:31 Uhr

In der Gesundheitspolitik stehen aktuell einige einschneidende Reformvorhaben an. Am Mittwochnachmittag fand daher die Anhörung zur Änderung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt. Insgesamt gibt es zwölf Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung verabschiedet werden sollen.

Die Anträge behandeln unter anderem die Vergütungsregelungen in der psychotherapeutischen Versorgung, die Krankenhausfinanzierung, Hybrid-DRGs, die Hilfsmittelversorgung, die Verwaltung der Krankenkassen, die Vergütung von Zytostatika, die Abrechnung digitaler Gesundheitsanwendungen und Therapien mit cannabishaltigen Arzneimitteln.

Zytostatika-Ausschreibungen aus gutem Grund verboten

Die viel diskutierten Zytostatika-Ausschreibungen nahmen bei der Anhörung viel Raum ein. So fragte CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger den Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA), welche Folgen die Wiedereinführung apothekenbezogener Zytostatika-Ausschreibungen hätte.

VZA-Präsident Michael Marxen fand deutliche Worte: »Der Gesetzgeber hat diese Ausschreibungen 2017 aufgrund gut belegter Versorgungsprobleme verboten. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass diese Probleme mit der neuen Regelung beherrschbar werden. Onkologische Versorgung ist hochkomplex und braucht multiprofessionell eingespielte Strukturen. Auch in den Kliniken und Praxen herrscht Entsetzen darüber, dass dieser gescheiterte Irrweg wieder ausgegraben werden soll«, sagte Marxen und warnte vor einer »Zerschlagung« der flächendeckenden Infrastruktur hochspezialisierter Apotheken.

ABDA-Präsident Thomas Preis bestätigte, dass die Zytostatika-Ausschreibungen in der Vergangenheit sehr negative Auswirkungen hatten. »Das sollte sich nicht wiederholen. Die Regelungen im jetzigen Entwurf reichen nicht. Die meisten onkologischen Wirkstoffe müssen entweder sofort oder innerhalb weniger Stunden angewendet werden. Die erforderlichen hochspezialisierten Produktionsstrukturen in den Apotheken sowie das besonders qualifizierte Personal lassen sich nicht kurzfristig hoch- und herunterfahren«, sagte der Apotheker und warnte vor dem unwiederbringlichen Verlust der aktuell vorhandenen Strukturen. »Das hätte erhebliche Nachteile für die Resilienz unseres Systems«, sagte Preis.

Überschaubare Einsparungen

Der GKV-Spitzenverband rechnete damit, dass die Ausschreibungen lediglich einen zweistelligen Millionenbetrag einsparen werden. Sie könnten aber trotzdem ein Weg sein, Sparpotenziale zu heben. »Bei der vorliegenden Regel sehen wir noch erhebliches Potenzial, insbesondere würden wir uns kassenbezogene Ausschreibungen wünschen. Die Versorgungsqualität kann gewährleistet werden, wenn es verbindliche Vertragsanforderungen, beispielsweise bei der Qualität und den Lieferzeiten, gibt«, sagte Markus Grunenberg, Leiter des Stabsbereichs Politik beim GKV-Spitzenverband.

Außerdem wurden bei der Anhörung mehrere andere für die Apotheken relevante Themen besprochen. Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der Union, fragte, welche Vorteile ein OTC-Switch für eine Reihe aktuell verschreibungspflichtiger Medikamente hätte. Christian Hilmer von Pharma Deutschland erklärte, dass ein solcher Schritt die Krankenkassen entlasten und Apotheken neue Werkzeuge in die Hand geben würde. »Wenn wir uns die finanziellen Effekte anschauen, dann gehen wir von Einsparungen in der Größenordnung von 200 Millionen Euro aus«, sagte Hilmer. Ein in die Selbstmedikation investierter Euro könne etwa zwölf Euro im GKV-System einsparen – auch durch eine Entlastung der Arztpraxen.

Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD, fragte den AOK-Bundesverband, wie er die Möglichkeit der Neuausschreibung für Hilfsmittel beurteilt. Carola Reimann lobte das Vorhaben. »Wir sehen, dass Effizienzpotenziale durch Wettbewerb gehoben werden sollen. Das war viele Jahre anders. Wir begrüßen diese Kurskorrektur sehr«, so die Vorstandsvorsitzende des Verbands. Außerdem lobte sie, dass die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum explizit als Kriterium für die Ausschreibungen vorgeschrieben werden soll.

Cannabispatienten brauchen inhalierbare Extrakte

Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband äußerte sich dazu, dass Cannabisblüten seit dem Inkrafttreten des GKV-Spargesetzes nicht mehr von den Krankenkassen erstattet werden. »Die Blüten sind mit Blick auf den THC-Gehalt deutlich preisgünstiger als Extrakte. Außerdem sind sie inhalierbar. Manche Patienten sind auf Inhalation und eine schnelle Wirkung angewiesen«, betonte Wurth.

Siiri-Ann Doka, Referatsleiterin Gesundheitspolitik der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen, bestätigte diese Einschätzung: »Gerade Menschen mit Spastik oder Schmerzen brauchen inhalative Extrakte. Daher sehen wir dringenden Bedarf für eine gesetzliche Nachbesserung. Derzeit werden die verfügbaren verdampfbaren Extrakte meistens nicht erstattet. Aber die Patienten brauchen schnell wirksame Cannabisextrakte, um die rasche Symptombehandlung sicherzustellen«.

Christoph Birghan (AfD) fragte den GKV-Spitzenverband nach der von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) vorgeschlagenen Begrenzung der Anzahl der Krankenkassen. Markus Grunenberg konnte dieser Idee erwartbar nichts abgewinnen. »Es ist kein Effizienzansatz, über die Zahl der Krankenkassen zu sprechen. Da sind keine Potenziale zu heben«, sagte der Stabsbereichsleiter Politik des GKV-Spitzenverbands. Auch von einer weiteren Regulierung der GKV-Verwaltungskosten hielt Grunenberg nichts: »Es passt nicht zusammen, die Verwaltungskosten zu begrenzen und gleichzeitig die Erfüllung neuer gesetzlicher Aufgaben, beispielsweise in der Digitalisierung, von den Kassen zu erwarten. Das muss mit Investitionen verbunden werden.«

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