Geflüchtete aus der Ukraine zunächst von Zuzahlungen befreit |
Für die ersten 18 Monate ihres Aufenthalts müssen aus der Ukraine Geflüchtete keine Zuzahlungen auf GKV-Medikamente leisten, sofern sie sich haben registrieren lassen. Nach dem Zeitraum sind sie ganz normal gesetzlich krankenversichert. / Foto: Getty Images/alvarez
Die Geflüchteten seien damit wie andere Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu behandeln, heißt es. Es gebe allerdings Ausnahmen: »Wenn sie noch nicht registriert sind und kein Kostenträger die Versorgung übernimmt, muss die Verordnung wie ein Privatrezept behandelt werden und die Kosten müssen von den Geflüchteten vollständig selbst übernommen werden«, schreibt der DAV. Ähnliches hatte auch die Berliner Apothekerkammer empfohlen. Nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland müssten zudem auch Geflüchtete aus der Ukraine wie andere Leistungsempfänger laut Asylbewerberleistungsgesetz Zuzahlungen für Arzneimittel leisten. Ab diesem Zeitpunkt sind sie ganz normal gesetzlich krankenversichert.
»Mit Engagement und Mitgefühl versorgen Apotheken die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer. Es ist gut, dass in dieser Situation nicht auch noch Zuzahlungen geleistet werden müssen«, betonte Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), in der Mitteilung. Die Apotheken müssten bei der Versorgung aber zahlreiche sozialrechtliche Besonderheiten beachten und bürokratische Hürden überwinden, so Dittrich.
Er kritisierte: »Die Suche nach und die Abrechnung mit dem richtigen Kostenträger verursachen erheblichen Zeit- und Personalaufwand. Je nach Land und Kommune ist mal eine Aufnahmeeinrichtung, mal eine Behörde oder eine Krankenkasse zuständig.« Über die Probleme bei der Arzneimittelversorgung für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine hatte die PZ vor Kurzem berichtet und einen Überblick über die jeweiligen Regelungen in den Bundesländern gegeben. Der DAV hatte bereits damals gefordert, dass die Versorgung insbesondere für noch nicht registrierte Geflüchtete schnellstmöglich geregelt werden solle.