E-Rezept-Projekt im Norden ausgebremst |
Jennifer Evans |
28.08.2020 11:00 Uhr |
Die Ärztekammer mahnte bei einem E-Rezept-Testbetrieb in einer Travemünder Praxis einen Verstoß gegen die Berufsordnung an. Die Mediziner haben sich zur Wehr gesetzt. / Foto: imago/Jochen Tack
Eine Gemeinschaftspraxis in Travemünde arbeitet seit rund einem Monat mit der E-Rezept-App von Erixa. Das ist eine Cloud-basierte Anwendung, die den Dialog zwischen Arzt, Apotheke und Patient vereinfachen soll, entwickelt von einem Start-up aus Oberschwaben. Die App ist nach Angaben des Unternehmens PSO Prima Smart Office werbefrei, plattformunabhängig, entspricht den Spezifikationen der Gematik und ist ohne vorherige Registrierung nutzbar. Ganz ähnlich wie die Web-App des Deutschen Apothekerverbands (DAV).
Bei Erixa sei »der Patient auf dem Fahrersitz und nicht nur blinder Passagier«, verspricht der Betreiber. Hinter dem Konzept, das den gesamten Prozess von der Verordnung bis zur Verrechnung im Blick hat, steht der Diplom-Wirtschaftsinformatiker Stefan Odenbach. Er war nach eigenen Angaben bereits in viele E-Rezept-Projekte involviert, darunter das der Techniker Krankenkasse (TK) und Gerda (Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken). Parallel zur Entwicklung seiner Erixa-App hatte er beim Abrechungsdienstleister König IDV, eine Tochtergesellschaft der Schweizer Zur-Rose-Gruppe, gearbeitet. Das Unternehmen ist auf die Abrechnung von über den Versandhandel abgewickelten Rezepten spezialisiert.
Zur Erinnerung: Beim E-Rezept-Projekt der TK läuft die Abbrechung über die Firma König IDV, die ebenfalls die Rezepte der Versender Doc Morris und Shop Apotheke verarbeitet. Während die TK mit ihrem Projekt nur gesetzlich Krankenversicherte im Fokus hat, entwickelte PSO sein Produkt sowohl für den GKV- als auch für PKV-Bereich in Deutschland und in der Schweiz. Und noch eine weitere Tochter der Zur-Rose-Gruppe, die Firma eHealth-Tec, mischt im TK-Projekt mit. Sie liefert nämlich die Schnittstelle, die eine Arztpraxis für ihre Software bei der E-Rezept-Verarbeitung benötigt.
Zurück nach Travemünde und dem Testbetrieb mit der E-Rezept-App. Bei dem Prozess übermittelt die Praxis von Dr. Jörg Sandmann und seinen Kollegen das Rezept direkt an eine Apotheke, die das Medikament dann später per Botendienst ausliefert. Diesem Vorgehen setzte die Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) aber vergangene Woche ein Ende. Die Begründung: Verstoß gegen das Berufsrecht, weil Ärzte ihren Patienten nicht grundlos eine bestimmte Apotheke empfehlen dürfen. Anstoß nimmt die Kammer am Online-Angebot der Gemeinschaftspraxis, über das der Patient wählen kann, an welche der fünf Apotheken in Travemünde sein E-Rezept weitergeleitet werden soll. Das geht aus dem Schreiben hervor, das die Kammer an die Praxis schickte, erläutert Sandmann im Gespräch mit der PZ. Auch sei darin die Rede von Vorteilsnahme sowie unlauterem Wettbewerb, so der Allgemeinmediziner. Laut Strafgesetzbuch können ihm bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe drohen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.