| Jennifer Evans |
| 28.08.2020 11:00 Uhr |
Das Kieler Gesundheitsministerium erklärte auf Anfrage der PZ, es habe die Ärztekammer lediglich um Prüfung des E-Rezept-Projekts in Travemünde gebeten, aber nicht eine explizite Anweisung dazu gegeben. »In dem angesprochenen Fall hatte das Ministerium aufgrund einer Unterstützungs-Anfrage zu einem Projekt, wie in solchen Fällen üblich, Beteiligte des Gesundheitswesens um nähere Info erbeten. In dem Zuge hatte das Ministerium auch den Hinweis auf das Projekt mit der Bitte um Prüfung – in eigener Zuständigkeit – an die Ärztekammer geleitet«, heißt es. Grundsätzlich begrüße man ausdrücklich innovative telemedizinische Projekte im Land Schleswig-Holstein. Allerdings müssten diese »selbstverständlich mit den gültigen Recht vereinbar sein«.
Dasselbe hob auch ein Sprecher der ÄKSH auf Nachfrage der PZ hervor. Das Projekt sei nicht bemängelt, sondern »im üblichen Zusammenspiel der zuständigen Institutionen, in diesem Fall von der Ärztekammer, routinemäßig überprüft« worden. Man wolle der Travemünder Arztpraxis das Projekt nicht strittig machen. Zudem ist sei der Sachverhalt mit den Ärzten bereits geklärt, so der Sprecher.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.