Das Kieler Gesundheitsministerium erklärte auf Anfrage der PZ, es habe die Ärztekammer lediglich um Prüfung des E-Rezept-Projekts in Travemünde gebeten, aber nicht eine explizite Anweisung dazu gegeben. »In dem angesprochenen Fall hatte das Ministerium aufgrund einer Unterstützungs-Anfrage zu einem Projekt, wie in solchen Fällen üblich, Beteiligte des Gesundheitswesens um nähere Info erbeten. In dem Zuge hatte das Ministerium auch den Hinweis auf das Projekt mit der Bitte um Prüfung – in eigener Zuständigkeit – an die Ärztekammer geleitet«, heißt es. Grundsätzlich begrüße man ausdrücklich innovative telemedizinische Projekte im Land Schleswig-Holstein. Allerdings müssten diese »selbstverständlich mit den gültigen Recht vereinbar sein«.