Web-App des DAV im Fokus |
Jennifer Evans |
06.07.2020 16:06 Uhr |
Wer krank im Bett liegt, kann mit der Apotheke übers Smartphone regeln, welche Person stattdessen die Medikamente abholt. Unter anderem eine solche Lösung hat der DAV in seine Web-App intigriert. / Foto: Getty Images/Moyo Studio
In seiner Präsentation für den Hessischen Apothekerverband (HAV) hat Friedrich vergangene Woche unter anderem noch einmal für die Vorzüge der Web-App des DAV geworben. Insbesondere seien die Apotheker nicht mit einem ökonomischen Gedanken an die Entwicklung der digitalen Anwendung herangegangen, sondern mit dem Blick eines Heilberuflers, betonte er.
Grundsätzlich ist die Web-App des DAV plattformunabhängig, sprich sie läuft auf Android-, IOS-, Windows- und Linux-Geräten. Friedrich hob hervor, wie einfach die Bedienung sei und Patienten außerdem nicht erst ein Konto erstellen müssten, um sie nutzen zu können. Dem IT-Experten zufolge stand bei der App-Entwicklung der Grundsatz der Datensparsamkeit im Zentrum, also dass keine oder möglichst wenig personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zudem ist die Anwendung in Deutschland flächendeckend verfügbar sowie prinzipiell werbe- und kostenfrei. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass die App höchsten Datenschutz biete und unabhängig von Dritten sei, also Steuerungen jeglicher Art ausschließe.
Als weitere Funktion bietet die Anwendung die Fernübertragung vom Arzt zum Patienten. Mithilfe der App ist es dem Patienten möglich, zunächst eine Verfügbarkeitsanfrage zu einem bestimmten Präparat an die Apotheke seiner Wahl zu senden sowie sich seine Rezeptlisten anzeigen zu lassen. Bei Fragen oder Problemen kann er auch direkt mit der Apotheke chatten oder mit ihr Daten austauschen. Klären kann er unter anderem auch, ob er womöglich einen Vertreter in die Offizin schicken will, um sein Medikament abzuholen. Sogar für das Management des Botendiensts gibt es demnach Unterstützung von der digitalen Lösung. Zum Beispiel kann der Bote die Lieferung – falls möglich – an einem bestimmten Ort hinterlegen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.