PDSG gilt ab heute |
Jennifer Evans |
20.10.2020 10:30 Uhr |
Im Apotheken-Alltag wird das E-Rezept vieles verändern. Mit dem PDSG kommen neue Regelungen dazu. / Foto: Adobe Stock / Syda Productions
Digitale Lösungen sollen schnell zum Patienten kommen. Das hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sich unter anderem mit dem PDSG zum Ziel gesetzt. Künftig können Versicherte etwa mit der neuen Gematik-App E-Rezepte in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Die App wird Teil der Telematik-Infrastruktur (TI) und besitzt Schnittstellen für andere Apps. Alternativ kann der Patient sich weiterhin einen QR-Code auf Papier ausdrucken lassen und in der Apotheke vorzeigen, um sein Medikamente zu bekommen. Das Rezept wird aber auch in diesem Fall digital an die Apotheke übermittelt.
Die vom Deutschen Apothekerverband (DAV) entwickelte Web-App ist damit nur eine Lösung im Pool der Wettbewerber auf dem Markt. Mit seiner eigenen digitalen Anwendung für das E-Rezept wollte der DAV eigentlich einen einheitlichen bundesweiten Standard etablieren, der niedrigschwellig, diskriminierungs- und werbefrei ist. Doch Spahn hatte offenbar andere Pläne. Man habe die Gematik mit der Entwicklung dieser zentralen App beauftragt, weil sie frei von Verbandsinteressen agiere und eine halbstaatliche Instanz sei, so lautete seinerzeit die Begründung aus dem BMG.
Zentral ist zudem, dass im PDSG das Makel- und Zuweisungsverbot auch auf E-Rezepte ausgeweitet wird. Zudem gilt das Verbot künftig auch für Dritte. Und damit ist eine der wichtigsten Forderungen der Apothekerschaft erfüllt.
Außerdem bekommen Patienten ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (EPA) befüllt. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der EPA speichern. Die Nutzung der elektronischen Akte ist freiwillig und der Versicherte entscheidet selbst, welche Daten er darin speichern oder löschen will. Ab 2022 gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, über Smartphone oder Tablet für jedes Dokument einzeln die Zugriffsrechte zu bestimmen. Und ab 2023 können Patienten ihre Daten zudem freiwillig an die Forschung spenden.
Das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematik-Infrastruktur (Patientendaten-Schutzgesetz – PDSG) vom 14. Oktober 2020 finden Sie im Internet unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/PDSG_bgbl.pdf
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.