Pharmazeutische Zeitung online
Elektronische Patientenakte

E-Patientenakte startet mit technischen Problemen

Ab dem 1. Juli 2021 müssen Arztpraxen in ganz Deutschland in der Lage sein, die elektronische Patientenakte (EPA) mit medizinischen Daten zu füttern. Darauf haben die Patienten einen gesetzlichen Anspruch. Noch ist die Hardware aber nicht überall auf dem neuesten Stand.
Jennifer Evans
29.06.2021  07:00 Uhr
E-Patientenakte startet mit technischen Problemen

Seit dem 1. Januar 2021 können gesetzlich Versicherte bei ihrer Kasse die elektronische Patientenakte (EPA) beantragen und die entsprechende App auf ihr Smartphone laden. Für die Versicherten ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte freiwillig und kostenlos. Und sie allein entscheiden, welche Daten darauf gespeichert sein sollen und wer darauf zugreifen darf. Allerdings ist die EPA-App – anders als die Gematik-App für das E-Rezept – keine zentrale, halbstaatliche Lösung. Stattdessen entwickelt jede Kasse dafür ihr eigenes digitales Angebot.

Einige ausgewählte Arztpraxen in Westfalen-Lippe und Berlin haben bereits in der Testphase im ersten Quartal 2021 E-Akte mit medizinischen Daten befüllt. Während sich seit Beginn des zweiten Quartal 2021 auch schrittweise alle übrigen Arztpraxen angeschlossen haben, hatten die Hersteller parallel die Aufgabe, für die nötigen Updates der Praxis-Konnektoren zu sorgen. Und mit dem Start des dritten Quartals müssen nun alle Arztpraxen startklar sein, medizinische Informationen auf die E-Akte ihrer Patienten laden zu können – sonst droht Honorarabzug. Denn die Versicherten haben einen gesetzlichen Anspruch darauf. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gegenüber der PZ bestätigte, sind nahezu alle Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten inzwischen an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen. Allerdings seien die Updates aber noch nicht überall erfolgt. »Am Markt gibt es drei Hersteller, einer davon bietet derzeit das notwendige, zertifizierte Update an«, so KBV-Sprecher Roland Stahl zur PZ. Bei den anderen beiden sei die Aktualisierung zwar angekündigt, es sei es aber fraglich, ob es für diese Praxen fristgerecht verfügbar sei. »Gleiches gibt für die EPA-Anpassung der Praxisverwaltungssysteme (PVS) – auch hier sind nach unserem Stand noch nicht alle Anbieter zertifiziert«, berichtet Stahl. Es sei also weniger die Frage, ob die Praxen willig sind, die EPA ab Juli zu befüllen, sondern viel mehr, ob die Industrie die dazu nötigen Voraussetzungen rechtzeitig für alle liefern könne.

Gewährt der Patient einer Offizin Einsicht in seine EPA-Daten, hat sie künftig dessen therapierelevante Befunde, Allergien, Notfalldaten und den E-Medikationsplan im Blick. Neu abgegebene Arzneimittel kann der Apotheker dann ergänzen. Ziel der E-Akte ist es, die Arbeitsschritte in den Arztpraxen und Apotheken zu digitalisieren und damit in Zukunft Informationsverluste, Doppel- oder Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden. Bis zum 1. Januar 2023 muss die Gematik außerdem technisch sicherstellen, dass der elektronische Medikationsplan (EMP) sowie die elektronischen Notfalldaten nur noch in der EPA und nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) gespeichert sind.

Seite12>

Mehr von Avoxa