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Elektronische Patientenakte

E-Patientenakte startet mit technischen Problemen

Ab dem 1. Juli 2021 müssen Arztpraxen in ganz Deutschland in der Lage sein, die elektronische Patientenakte (EPA) mit medizinischen Daten zu füttern. Darauf haben die Patienten einen gesetzlichen Anspruch. Noch ist die Hardware aber nicht überall auf dem neuesten Stand.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 29.06.2021  07:00 Uhr

Honorar für Apotheker steht noch aus

Die Ärzte und Krankenhäuser erhalten für das erstmalige Befüllen der EPA 10 Euro. Das sieht das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) so vor. Auch Krankenhäuser und Apotheken können später dann mit diesen Informationen arbeiten und Inhalte zufügen. Wie die Apotheker jedoch für das Ergänzen arzneimittelbezogener Daten in der EPA künftig einmal honoriert werden sollen, hängt noch vom Verhandlungsergebnis mit den Kassen ab. 

Die EPA gilt als das bislang größte medizinische IT-Infrastrukturprojekt im deutschen Gesundheitswesen, weil damit die Vernetzung von rund 200.000 Leistungserbringern sowie potenziell 73 Millionen Versicherten verbunden ist. Ein sogenannter Zukunftskonnektor ist bereits für das Jahr 2023 geplant. Weil bis dahin einige der Zertifikate aktueller Konnektoren ausgelaufen sein werden, prüft die Gematik gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, wie eine Zwischenlösung aussehen könnte, um einen Austausch der Konnektoren zu umgehen, bis die moderne Variante verfügbar ist.

Zum Download ihrer EPA-App brauchen die Patienten zunächst einen Zugang zum Mitgliederbereich ihrer Kasse. Die App gibt es dann im Google Play beziehungsweise Apple Store. Für die Registrierung selbst ist die Krankenversicherungsnummer, die PIN für die Gesundheitskarte sowie eine E-Mail-Adresse Voraussetzung. Für Patienten ohne Smartphone richtet die Kasse die E-Akte ein, sofern der Versicherte vorab eine entsprechende Teilnahmeerklärung unterschrieben hat.

Was die EPA für die Apotheken bedeutet, hat die Gematik in einem kurzen Video zusammengefasst.

 

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