EPA-Einführung: Bundesregierung teilt Bedenken der Grünen nicht |
Jennifer Evans |
26.11.2020 16:00 Uhr |
Für die Versicherten ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte freiwillig. Sie allein entscheiden, welche Daten gespeichert werden und welcher Arzt darauf zugreifen darf. Die EPA wird nach der Einführung schrittweise erweitert. / Foto: Adobe Stock/Jackie Niam
Die Krankenkassen müssen ihren Versicherten ab 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (EPA) anbieten. Damit diese auch befüllt wird, sollen die Leistungserbringer die Versicherten auf Wunsch dabei unterstützen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befürchten, dass zum geplanten Start noch nicht alle technischen Voraussetzungen stehen, um sie im Softwaresystem der Ärzte zu implementieren. Die Sorge: Mögliche Verzögerungen könnten auf Kosten der Akzeptanz der EPA gehen.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage hebt die Bundesregierung nun hervor, dass die Einführung des »bislang größten medizinischen IT-Infrastrukturprojekt im deutschen Gesundheitswesen« ein »herausfordernden Gesamtprozess für alle Beteiligten« ist. Die Vernetzung von rund 200.000 Leistungserbringern sowie potenziell 73 Millionen Versicherten müsse daher stufenweise ablaufen. Das betreffe auch die Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs. Ab Januar könnten Versicherte zunächst in einem ersten Schritt die EPA der Krankenkassen online herunterladen.
Die vollständige flächendeckende Vernetzung der EPA erfolge dann nachdem eine Testphase mit ausgewählten Arztpraxen und Krankenhäusern erfolgreich abgeschlossen ist. Den Zeitplan sieht sie damit erfüllt und weist drauf hin: »Entsprechend der bestehenden gesetzlichen Vorgaben müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte bis zum 1. Juli 2021 über die für den Zugriff auf die EPA erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen.« Anderenfalls drohen laut Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) Honorarkürzungen. Damit die Mediziner die Akte zum Stichtag auch befüllen können, muss der Praxis-Konnektor zunächst ein Update vom Hersteller bekommen.
Mit Blick auf die Konnektoren hat die Grünen-Fraktion im Bundestag aber noch aus einem anderen Grund Bedenken. Dabei geht es um deren Sicherheit. Der Entwurf für ein Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) sieht nämlich vor, im Jahr 2023 einen modernen Zukunftskonnektor einzuführen. Bis dahin seien aber einige der Stammzertifikate aktueller Konnektoren bereits ausgelaufen, bemängeln die Politiker um die Abgeordnete Maria Klein-Schmeink. Rund 8 Prozent der Zertifikate laufen ab September 2022 aus, im Jahr 2023 sind es weitere 31 Prozent, wie die Bundesregierung aufschlüsselt. Die Gematik muss die technischen Vorgaben für den geplanten Zukunftskonnektor allerdings laut DVPMG erst Mitte 2022 fertigstellen. Dessen Einführung ist dann für Januar 2023 geplant. Nach Angaben der Bundesregierung prüft die Gematik derzeit zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, wie eine Zwischenlösung aussehen könnte – ohne die vorhandenen Konnektoren noch einmal austauschen zu müssen, bevor die moderne Variante kommt.