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Elektronische Patientenakte

Erste Einblicke in die EPA

Ab dem 1. Januar 2021 wird die elektronische Patientenakte (EPA) eingeführt. Erste Einblicke in die digitale Dokumentensammlung liefert ein Expertengespräch, organisiert von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Die EPA soll für Patienten und Leistungserbringer leicht zu bedienen sein und wird schrittweise weiter entwickelt.
Charlotte Kurz
19.08.2020  12:05 Uhr

In ein paar Monaten wird es für Patienten möglich sein, ihre Diagnosen, Medikationspläne und Befunde digital in der EPA abzuspeichern. Auf diese digitalen Dokumente können dann Ärzte, Apotheker oder Psychotherapeuten zugreifen. Damit soll ein Ende der Zeit eingeläutet werden, in der Patienten ihre Röntgenbilder zu Hause vergessen, keine Medikationspläne dabeihaben oder den Arztbrief von der letzten Untersuchung nicht mehr finden können.

Die EPA soll als Werkzeug fungieren, um die medizinische Behandlung und Versorgung der Menschen zu verbessern. Charly Bunar, strategischer Produktmanager der EPA bei der Gematik, sieht zudem die Rolle des Patienten gestärkt: »Die EPA ist unter der Hoheit des Patienten.« Im Rahmen einer Veranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein erklärte der Entwickler die Funktionsweise und Darstellung der EPA. So sollen künftig Patienten mithilfe einer App auf dem Smartphone Zugang in das eigene Aktensystem haben. »Dort kann er Dokumente anschauen, Dokumente herunterladen, Dokumente selbst hochladen, aber auch Dokumente löschen«, erläuterte Bunar. Allerdings ist dieser sogenannte feingranulare Zugriff der Versicherten auf seine Daten laut Patientendaten-Schutzgesetz erst ab 2022 möglich.

Grundsätzlich ist die Mehrheit der Deutschen laut einer Umfrage des Bundesverbands für Arzneimittelhersteller (BAH) positiv gegenüber der EPA-Einführung gestimmt. Demnach befürworten rund 70 Prozent der Deutschen die EPA. Laut Bunar haben jedoch einige Patienten Sorge, dass die Datensicherheit der digitalen Dokumente nicht gegeben sein könnte. Bunar betonte, »alle Dokumente sind verschlüsselt und werden sicher im EPA-Aktensystem abgelegt und nicht im Klartext.« Erst wenn der Konnektor beispielsweise in der Arztpraxis die Daten herunterlade, könne der Klartext gelesen werden. Auch fürchten einige Patienten, dass die Krankenkassen Einblicke in Diagnosen und weitere sensible Dokumente erhalten. Diese können zwar auf Wunsch des Patienten Dokumente in die EPA einstellen, aber auch dieser Zugang verwehrt werden, so Bunar.

Die Krankenkasse kann als einziger Akteur nichts lesen. Das ist technisch komplett ausgeschlossen.
Charly Bunar, EPA-Produktmanager bei der Gematik
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