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Elektronische Patientenakte

Alle Konnektoren haben das EPA-Update

Alle drei Konnektoren haben nun von der Gematik die Zulassung erhalten, die nötig für die elektronische Patientenakte (EPA) ist. Nach Installation des Updates können Ärzte und Kliniken nun die EPA ihrer Patienten befüllen.
Jennifer Evans
23.07.2021  10:30 Uhr

Patienten haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (EPA) mit medizinischen Daten befüllt. Und das eigentlich schon seit dem 1. Juli 2021. Doch die Hardware war noch nicht überall auf dem neuesten Stand. Insbesondere die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte gegenüber der PZ bemängelt, dass die Verzögerung nicht an den Medizinern, sondern an der Industrie liege. Mit Beginn des dritten Quartals müssen die Arztpraxen nämlich startklar sein und die medizinischen Informationen ihrer Patienten auf der E-Akte hinterlegen können – andernfalls droht Honorarabzug.

Nachdem die Gematik bereits im Mai und Juni dieses Jahres den IT-Unternehmen Secunet und Research Industrial Systems Engineering (RISE) grünes Licht für das notwendige PTV4-Upgrade gegeben hatte, folgte nun die CompuGroup Medical (CGM). Wie die Gematik am gestrigen Donnerstag mitteilte, enthält das Update von CGM zudem Upgrades für viele Praxisverwaltungssysteme (PVS). Somit könnten nun alle Arztpraxen und Krankenhäuser das Konnektor-Update installieren, heißt es. »Mit der Zulassung des dritten Konnektors bekommt die Einführung der elektronischen Patientenakte weiteren Schwung. Und auch von immer mehr Primärsystemherstellern erhalten wir die Rückmeldung, dass sie die Updates ihrer Praxisverwaltungssysteme bereitgestellt haben«, so Gematik-Chef Markus Leyck Dieken.

Die E-Akte gilt als das bislang größte medizinische IT-Infrastrukturprojekt im deutschen Gesundheitswesen. Das liegt daran, weil sich durch sie rund 200.000 Leistungserbringer vernetzen und theoretisch bis zu 73 Millionen Versicherte anbinden können. Die EPA soll die Arbeitsschritte in Apotheken und Arztpraxen erleichtern sowie künftig Informationsverluste, Doppel- oder Mehrfachuntersuchungen ausschließen. Die Krankenkassen mussten ihren Versicherten bereits ab Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (EPA) anbieten. Bis zum 1. Januar 2023 muss die Gematik außerdem technisch sicherstellen, dass der elektronische Medikationsplan (EMP) sowie die elektronischen Notfalldaten nur noch auf der E-Akte und nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) gespeichert sind.

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