Was bringt die E-Patientenakte für Versicherte? |
Jennifer Evans |
16.12.2020 11:00 Uhr |
Dreh- und Angelpunkt der Patientenversorgung: Die Einführung der elektronischen Patientenakte erfolgt ab Januar 2021 schrittweise. Im ersten Quartal ist zunächst ein Testlauf geplant. / Foto: Adobe Stock/ipopba
Die Krankenkassen müssen ihren Versicherten ab Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (EPA) anbieten. Außerdem haben Patienten nun einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihr Arzt auf Wunsch die E-Akte auch befüllt – zumindest mit Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext. Grundlage ist unter anderem das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). Ziel der E-Akte ist es, die Arbeitsschritte in Arztpraxen und Apotheken zu digitalisieren sowie die Heilberufler sowohl untereinander als auch mit den Patienten zu vernetzen. Zu Informationsverlusten sowie zu Doppel- oder Mehrfachuntersuchungen soll es dank der neuen digitalen Lösung künftig nicht mehr kommen. Im ersten Quartal 2021 wird die digitale Anwendung zunächst mit bis zu 200 Teilnehmern aus medizinischen Einrichtungen in Westfalen-Lippe und Berlin auf Herz und Nieren geprüft, bevor sie dann im zweiten Quartal bundesweit verfügbar ist. Wie die Gematik auf Anfrage der PZ sagte, geht es dabei »maßgeblich um den Test des Konnektors und die Interaktion mit den EPA-Aktensystemen in / aus der Leistungserbringerumgebung heraus«.
Weil es sich bei der EPA-Einführung um das »bislang größte medizinische IT-Infrastrukturprojekt im deutschen Gesundheitswesen« handelt, wie die Bundesregierung kürzlich in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervorhob, laufe die Vernetzung der rund 200.000 Leistungserbringer sowie potenziell 73 Millionen Versicherten stufenweise ab. Die Ärzte müssen bis zum 30. Juni 2021 endgültig startklar sein. Anderenfalls droht ein Honorarabzug von 1 Prozent. Für das erstmalige Befüllen der EPA erhalten Ärzte und Krankenhäuser laut PDSG 10 Euro. Was die Apotheker für ihre Verwaltung erhalten, ist noch nicht abschließend mit den Kassen verhandelt. Klar ist aber: Auch Apotheker sollen auf Wunsch des Patienten arzneimittelbezogene Daten eintragen können. Bis zum 1. Januar 2023 soll die Gematik technisch sicherstellen, dass der elektronische Medikationsplan (EMP) sowie die elektronischen Notfalldaten nur noch in der EPA und nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) gespeichert sind. Bis dahin – und damit ab Januar 2021 – kann der EMP nur als Kopie auf der E-Akte abgelegt werden, während seine Master-Datei weiterhin auf der EGK liegt.
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